Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 07

zm 108, Nr. 7, 1.4.2018, (727) und Daten euro- päischer Nutzer in Europa speichern. Bereits 2015 brachte es dazu ein 1,7 Mil- liarden Euro teures Bauprojekt für zwei Rechenzentren in Däne- mark und Irland auf den Weg, die bereits 2017 fertig- gestellt sein sollten. Medienberichten zufolge verzögerten sich die Baumaßnahmen jedoch unter anderem wegen Anwohner- protesten, so dass die Serverfarmen frühes- tens 2019 einsatzbereit sein werden. Der dann möglicherweise erfolgende Umzug Mit dem nächsten Update des iPhone- Betriebssystems iOS 11 erhält die Gesundheits-App von Apple die Möglichkeit zur Verwaltung von Diagnose- und Behandlungsdaten. Fotos: Apple Frau Heckmann, Apple implemen- tiert mit der neuen Version seines mobilen Betriebssystems den Stan- dard FHIR für den Datentransfer in seine Health-App. Sind damit die technischen Rahmenbedingungen geschaffen, um auch in Deutschland Patientendaten – etwa aus einem Krankenhausinformationssystem – auf die App eines iPhones zu übertragen? Wenn nein, welche technischen Hürden gilt es aus Ihrer Sicht noch zu überwinden? one Heckmann: Sim Technisch betrachtet de das Verfahren auch in Deutschland wür tionieren. Allerdings besteht in den funk die einzigartige Situation, dass mit- USA des Subventionsprogramms „Mea- hilfe ful Use“ im Rahmen des HITECH-Acts ning lth Information Technology for Eco- (Hea ic and Clinical Health Act) durch den nom C (Office of the National Coordinator ON Health Information Technology) kon- for e und verpflichtende Vorgaben dazu kret acht wurden, welche Daten Kranken- gem rmations- und PVS-Systeme über info offene Schnittstelle (API) verfügbar eine hen müssen. Diese Regelung trat zum mac nuar 2018 in Kraft, so dass Apple sich 1. Ja uf verlassen kann, in den meisten dara rikanischen Kliniken diese standar- ame rten Schnittstellen vorzufinden, die disie genau definierte Menge an Daten eine zur Verfügung stellen. Gibt es eine entsprechende Initiative des deutschen Gesetzgebers? Nein, es gibt weder einen definierten Datenkatalog noch nationale Vorgaben zu den zu verwendenden Terminologien, noch eine verbindliche Vorgabe, die Her- steller dazu zwingt oder zumindest ermu- tigt, solche Schnittstellen umzusetzen. Aktuell gibt es in Deutschland lediglich ein Projekt in Nordrhein-Westfalen, um den personenbezogenen Medikations- plan basierend auf FHIR umzusetzen (MedikationsplanPlus). Zwar gibt es in Deutschland Hersteller, die die „Meaningful Use“-Schnittstellen implementiert haben, jedoch basieren diese auf dem amerikanischen Daten- katalog, der hierzulande nur einge- schränkt nutzbar ist. So kommen dort beispielsweise Terminologien der Syste- matisierten Nomenklatur der Medizin (SNOMED) zum Einsatz, für die in Deutschland der Kauf einer Lizenz erfor- derlich wäre – außerdem enthält der US-Medikamentenkatalog RxNorm nicht die in Deutschland zugelassenen Medi- kamente usw. Insofern würde Apple‘s Health-App – Stand heute – in Deutschland kaum auf kompatible Systeme stoßen. Wieso ist das so? Insgesamt liegt Deutschland bei der Ent- wicklung national einheitlicher Standardi- sierungskonzepte und der Adaption neuer Technologien wie FHIR im internationalen Vergleich weit hinten. Selbst Vietnam und Chile sind da deutlich weiter. Simone Heckmann leitet das technische Komitee FHIR der deutschen Organisation von HL7, einer Organisation, die Standards im Gesundheitswesen wie FHIR entwickelt. ? ? ? „In Deutschland gibt es kaum kompatible Systeme!“ I ERVIEW NT MIT IT - EXPERTIN SIMONE HECKMANN ten hat für Apple eher wirtschaftliche der Da arketingtechnische Vorteile, als dass und m tenschutzrechtlich relevant wäre, er da et ein Sprecher des Bundesdaten- bericht beauftragten auf Anfrage. Denn in schutz Fall gelten bei einem Vertragsschluss jedem en dem US-Unternehmen Apple und zwisch deutschen Verbraucher deutsche einem chutzrechtbestimmungen. Juristisch Datens t sei dann nur noch, ob der Nutzer relevan die Einwilligung zur Speicherung seiner personenbezogenen Daten gegeben hat, nachdem er ausreichend transparent über die Rahmenbedingungen dieser Speicherung informiert worden ist. In der tatsächlichen Praxis ergibt sich also eher ein politisch- ethisches denn ein juristisches Spannungs- feld. Bereits Ende Januar wurde dann öffentlich, dass auch Amazon künftig im US-Gesund- 95

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