Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09

zm 108, Nr. 9, 1.5.2018, (932) Jetzt ist es amtlich: Das Land Schleswig-Hol- stein hat eine Pflegeberufekammer errichtet. Am 21. April tagte die konstituierende Kam- merversammlung. Patricia Drube (Alten- pflege) ist für fünf Jahre als Präsidentin gewählt, Frank Vilsmeier (Gesundheits-und Krankenpflege) ist Vizepräsident. Die weite- ren Vorstandsmitglieder sind Brigitte Kaack (Kinderkrankenpflege), Carola Neugebohren (Krankenpflege), Marco Sander (Altenpflege), Dr. Anke Fesenfeld (Gesunheits-und Kran- kenpflege) und Frank Bourvé (Gesundheits- und Krankenpflege). 40 Sitze sind in der Kammerversammlung unter den drei Berufsgruppen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ver- teilt. Die Kammer wird hoheitliche Aufga- ben wahrnehmen und zum Beispiel eigene Regelungen für die unterschiedlichen Pflegefachberufe verfassen. Überraschend niedrig war allerdings die Wahlbeteiligung zur Kammerversammlung. Wie die Ärzte Zeitung (18.4.) berichtete, lag diese bei knapp unter 20 Prozent. Die neue Kammer steht gleichwertig neben den bestehenden Heilberufekammern in Schleswig-Holstein. Zu ihren Aufgaben zählt die Regelung der Berufsordnung, die Verordnung von Weiter- bildungen, die Förderung der Qualität in der Versorgung, die Beratung der Politik und die Erhebung einer Pflegeberuf-Statistik. Die erste Pflegekammer ist 2016 in Rhein- land-Pfalz errichtet worden, Schleswig-Hol- stein ist das zweite Bundesland. In Nieder- sachsen wird Mitte 2018 gewählt. Auch in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen gibt es Vorbereitungen für die Etablierung von Pflegekammern (siehe Interview). Eine Bundespflegekammer ist in Gründung. Im vergangenen Sommer hatte der Deutsche Pflegerat zusammen mit der Schleswig-Holstein gründet eine Pflegekammer Neuer Player in der Selbstverwaltung Mit der Wahl von Patricia Dube zur neuen Präsidentin ist die Gründung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein und damit einer neuen Institution der Selbstverwaltung perfekt. Schleswig-Holstein ist – neben Rheinland-Pfalz – das zweite Bundesland, wo es eine Pflegekammer gibt. Eine Bundespflegekammer ist in Gründung, auch wenn der Weg noch etwas weiter ist. Die Gründung von Kammern bedeutet für die Pflegeberufe eine Stärkung, die gesundheitspolitisch so gewollt ist. Foto: alephnull - Fotolia.com „Grundsätzlich ist es ein deutliches ordnungs- politisches Zeichen, wenn bei so nachhalti- gen und langfristigen gesellschaftlichen Herausforderungen wie der Lösung des zukünftigen, wach- senden Pflegebedarfs Kammern als ein wichtiger Teil des Lösungsansatzes gefordert und gegründet werden. Eine der vielen wichtigen Aufgaben der Kammern ist die Qualitätssicherung. Mit der Gründung der Pflegeberufs- kammern besteht die Chance, dass bei diesen Fragen die Kammern auch eine andere Rolle in der Selbstverwaltung des G-BA spielen werden. Neben dieser Stärkung – auch der Rolle und der Bedeutung der anderen Heil- berufskammern – gibt es für die Zahn- ärztekammern mit der Einrichtung der Pflegeberufskammern originäre Partner für die Verbesserung der zahn- medizinischen Versorgung von Pflege- bedürftigen. So ist es möglich, die er- folgreichen Ansätze der Kooperation zwischen den Pflegeberufen und den Zahnärzten, weiter auszubauen und auf eine breitere Basis zu stellen. Damit besteht endlich eine realistische Chance, die Aus- und Fortbildung der Pflegeberufe im Bereich der Mund- hygiene zu verbessern und gemeinsam die Qualität in diesem Bereich zu steigern.“ „Eine Chance und ein ord- nungspolitisches Zeichen“ Statement Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK: Foto: BZÄK-Axentis.de 36 Politik

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