Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09

zm 108, Nr. 9, 1.5.2018, (954) Im Nachgang zu meinem Artikel über das Urteil des Bundes- gerichtshofs (BGH) vom 20.02.2018, mit dem entschieden wurde, der Klage einer Kölner Dermatologin auf Löschung ihrer Daten bei jameda stattzugeben, haben mich erneut viele Zuschriften und Anrufe erreicht. Eigentlich hatte ich das Thema „Bewertungsportale“ vorerst abgeschlos- sen, möchte aufgrund des umfangreichen Feedbacks aber einige Punkte noch einmal aufgreifen. Wie lange sind Bewertungen aktuell? Eine immer wiederkehrende Frage bezog sich auf die Gültigkeit und Rechtfertigung von Bewertungen über einen bestimmten Zeithorizont hinweg. Stellvertretend habe ich Ihnen die oben stehende Mail heraus- gesucht, in der Kritik an der möglicherweise unbefristeten Darstellung von Bewertungs- ergebnissen geäußert wird. Der Blick nach rechts und und links verdeut- licht die Prinzipienliebe der Deutschen: So finden wir nicht nur bei Lebensmitteln, TÜV- Zertifikaten oder Medikamenten und Medizin- produkten Haltbarkeitsdaten, sondern auch in der freien Wirtschaft etliche Beispiele da- für, dass Auszeichnungen, Zertifizierungen und Einschätzungen von Experten immer auf einen definierten Zeithorizont ange- wandt werden. Umso mehr verwundert es mich – beispiels- weise –, wenn bei der Suche nach einem geeigneten Hotel oder Ausflugsziel für den Sommerurlaub mit der Familie die letzte dargestellte Auszeichnungs des Hotels aus 2015 stammt. Denn in dieser Branche wer- den in der Regel jährlich Auszeichnungen vorgenommen. Daher geht der Blick der Ur- lauber heutzutage in aller Regel zuerst auf die Bewertungen, die jedoch mit Vorsicht zu genießen sind: Schlechte Bewertungen aus dem Vorjahr können einer zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Baustelle durch den Bau eines Nachbarhotels geschuldet ge- wesen sein. Positive Bewertun- gen des Vorjahres bei einem anderen Hotel durch einen umgekehrten Fall in diesem Jahr bereits hinfällig sein. Auch hier stellt sich also die Frage, wie lange Bewertungen für die Allgemeinheit Gültigkeit besitzen sollten. Das möchte ich nun auf die Zahnarztpraxis übertragen: Wie also ergibt sich die Ge- samtnote eines Zahnmediziners bei jameda aus den Bewertungen der – wir kreieren ein fiktives Beispiel – letzten zehn Jahre? Auf den ersten Blick gibt uns das Profil des Medi- ziners hierüber keine Auskunft, es werden lediglich die Durchschnittsnote, die Anzahl der Bewertungen und die Weiterempfehlungs- quote benannt. Werden also wirklich alle Bewertungen ein- bezogen, egal aus welchem Jahr diese stam- men? Eine erste Antwort liefern die Allge- meinen Geschäftsbedingungen von jameda: Alle Bewertungen, die vor mehr als vier Jah- ren abgegeben wurden, werden von dem Bewertungsportal automatisch archiviert. Und archivierte Bewertungen haben keinen Die zm-Kolumne rund um die relevanten Praxisfragen: Bewertungsplattformen Teil 3 Auch Bewertungen haben ein Haltbarkeitsdatum 58 Praxis

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