Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 108, Nr. 10, 16.5.2018, (1034) Rote Karte für TI – Die Fristen müssen deutlich verlängert werden Zum Beitrag „Postkartenaktion zur Telematikinfrastruktur: KZBV: ‚Die Fundamentalkritik tragen wir nicht mit‘“, zm 8/2018, S. 26–30. Auch ich hätte dem derzeitigen TI-Vorhaben gerne die „Rote Karte“ und Solidarität mit den Kollegen aus Bayern gezeigt. Müssen wir in „Torschlusspanik“ verfallen und dem derzeit einzi- gen Anbieter für die technischen Komponenten das Geld in den Rachen werfen, nur weil wir be- fürchten, sonst nicht alles erstattet zu bekommen oder in Regress genommen zu werden? Das ist doch unanständig und ich fühle mich da irgendwie über den Tisch gezogen! Sollten wir nicht besser abwarten, bis es Mitbe- werber um unsere Anbindung an die TI gibt und vielleicht sogar noch bessere Komponenten oder gar bessere technische Lösungen? Ich meine, wir sollten insbeson- dere nicht leichtfertig mit den Versichertenbeiträgen umgehen und vorschnell in überteuerte Technik investieren. Auch hier sollte das Prinzip „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ gelten! Es ist zwar beruhigend zu erfahren, dass die Anbindung in anderen Praxen problemlos ge- lingt, aber warum benötige ich für die Installation verpflichtend einen „zertifizierten“ Dienstleister vor Ort, wenn ich mein Praxis- netzwerk ansonsten selbst admi- nistriere? Der Nutzen für uns ist derzeit überschaubar, die Kosten überteuert und es gibt viele offene Fragen. Lasst uns lieber wirtschaftlich mit den Beiträgen für unser Gesundheitswesen um- gehen und entspannt abwarten. Ich bin sicher, dass auch die Politik erkennen wird, dass es so nicht geht. Die Fristen müssen deutlich verlängert werden! Dr. Markus Keul, Pulheim Cybercrime – Ich traue der TI-Technik nicht! Zum Beitrag „Cybercrime: Das was ich durchgemacht habe, wünsche ich niemandem!“, zm 4/2018, S. 38–40. Rein vorsorglich (oder ist es schon zu spät?) mache ich mich hiermit auf die Suche nach dem Schuldigen, den wir im Falle eines erfolgreichen Hackerangriffs auf unseren Konnektor auf Schaden- ersatz verklagen können. Seit Anfang dieses Jahres sind wir mit unserem Praxisnetzwerk gezwungenerweise über den Konnektor mit dem Internet ver- bunden (nur zum Einlesen der eGK, keine Nutzung weiterer Internetfunktionen). Dies geschah letzten Endes auf Druck der KZV, die sonst im nächsten Jahr unser Honorar gekürzt hätte. Bis dahin war trotz aller Bestrebungen von Software- firmen (Fernwartung) und IT- Beratern (Sicherung in der cloud) unser wichtigster Beitrag zum Datenschutz die völlige Trennung des Praxisnetzwerks vom Internet. Wer kann uns garantieren, dass dieser „sichere Tunnel“ von unse- rem Konnektor zum zentralen Rechner nicht gehackt werden kann? Und wenn nicht in 2018 dann vielleicht in ein bis fünf Jahren? Der gelungene Hacker- angriff auf den Bundestag(!) trägt auch nicht dazu bei, diese ernsthaften Sorgen zu zerstreuen. Daher meine Forderung: Lassen Sie uns diesen Wahnsinn, genährt durch übertriebene Technik-Ver- liebtheit, beenden. Das TI/eGK- Projekt sollte als gescheitert an- gesehen werden, bevor es zu spät ist. Für den Fall, dass es sich bei dem TI- System doch um ein „hackbares“ System handelt, sollte festgelegt werden, wer anstelle der gezwungenerweise ans Internet angeschlossenen Zahnarztpraxis für den Schaden (Praxisausfall, Lösegeld, Ermitt- lungen gegen den gehackten Zahnarzt – Opfer wird zum Tä- ter!) aufkommt. Eventuell könnte man auch eine Freiwilligkeit statt eines Zwanges zum Anschluss an das Internet über den Konnektor erreichen. Die Alternative der Verwendung zur höheren Sicher- heit eines zweiten Konnektors ist angesichts der Kosten und des noch höheren bürokratischen Aufwandes beim Einlesen der eGK indiskutabel. Und ja auch nicht nötig nach Aussage der Technik-Verliebten. Ich hoffe auf eine schnelle Antwort und Lösung dieses Problems. Dr. Christian Köpcke, Hannover Datenschutzgrundverordnung – Wir sagen Nein Zum Beitrag „Datenschutzgrundverordnung: Braucht meine Praxis einen Datenschutzbeauftragten?“, zm 8/2018, S. 24–25. Mit Kanonen auf Spatzen schießen Nicht nur in den zm, sondern auch in allen anderen zahnmedizinischen Fachzeitschriften wird zurzeit viel über die Datenschutzgrundverord- nung diskutiert. Alle sind sich darin einig: zu viel Bürokratie, zu wenig Nutzen. Aber was nützt es, wenn nur intern diskutiert wird. Ich wünschte mir, dass die Standesvertretungen beim Minister und in Brüssel vorstellig werden und dort erklären, dass wir Zahnärzte nicht bereit sind, diese Verordnung in dieser Form umzusetzen. Dipl.-Med. Wolfram Rostoski, Teuchern 10 Leserforum

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