Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 108, Nr. 10, 16.5.2018, (1070) Die zm Kolumne rund um die relevanten Praxisfragen: Die Abgabe Gute Verkaufserlöse erfordern rechtzeitige Investitionen drei bis fünf Jahre zusammensetzt (bei Praxiswertermittlungen wird häufig auf die BWAs der vergangenen drei Jahre zurückge- griffen), ist eine rechtzeitige Aufnahme des Status quo in Form einer Praxisbewertung empfehlenswert. Doch wann sollte man diese durchführen? Auch Praxen haben einen Lebenszyklus Stellen wir uns einmal die Zahnarztpraxis anhand eines Lebenszyklus vor: Nach der Gründungs- und Aufbauphase beziehungs- weise Wachstumsphase kommt die Konsoli- dierungsphase. Diese Konsolidierungsphase kann als die Reifephase bezeichnet werden, Immer wieder kommen Fragen wie die obigen auf, wenn es sich um die Auf- und Übergabe der wirtschaftlichen Existenz handelt. Insbesondere, da die Praxis nicht nur einen wirtschaftlichen, sondern gleich- zeitig einen – zumeist noch deutlich be- deutsameren – ideellen Wert für den Praxis- inhaber besitzt. Betriebsblind für notwendige Modernisierungen? Daher ist eine sorgfältige Planung der Praxisveräußerung absolut ratsam. Um die eingehende Frage direkt zu beantworten: Der vom Berater vorgeschlagene Weg ist der richtige! Somit braucht man keine Angst zu haben, für etwas bezahlen zu müssen, was nicht notwendig ist. Das Warum möchte ich ihnen gerne erläutern. Erfahrungsgemäß sind selbstständige Zahn- ärztinnen und Zahnärzte am Ende der aktiven Laufbahn im Hinblick auf die Praxis- weiterentwicklung nicht mehr so engagiert bei der Sache wie zu Beginn der Selbst- ständigkeit oder in der Phase des Wachs- tums. Nicht selten folgt das Team diesem Beispiel und eine Betriebsblindheit gegen- über den erforderlichen Modernisierungs- maßnahmen leitet den Beginn des wirt- schaftlichen Abschwungs ein. Die Folge sind sinkende Umsätze und rückläufige Patientenzahlen. Da sich der Wert einer Zahnarztpraxis aus den Erfolgen der letzten 46 Praxis

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