Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 108, Nr. 10, 16.5.2018, (1071) in der die Praxisentwicklung ihren Höhepunkt erreicht. Die Umsätze festigen sich, auch das Patientenaufkommen pendelt sich ein. In diese Phase fallen auch Veränderungen aus der Aufbau- und Wachstumsphase, die nun wirksam werden, z. B. die Einstellung eines Assistenzzahnarztes oder Spezialisierungen auf bestimmte Behandlungsmethoden. Bereits frühzeitig sollte sich ebenso mit der Praxisübergabe beschäftigt werden. Denn Maßnahmen zur Erhöhung des Praxiswertes benötigen eine gewisse Zeit der Umsetzung. Immer wieder begegnen mir Mandanten, die sich erst mit dem Thema Ruhestand und Verkauf beschäfti- gen, wenn die Praxis wirtschaftlich nicht mehr rund läuft. An dieser Stelle ist dann aber bereits viel Wert verloren gegangen. Ich empfehle jedem Inhaber – ähnlich wie der Berater –, sich mit dem Thema Praxis- verkauf fünf bis acht Jahre vor dem Verkauf zu beschäftigen. Plant man mit circa 60 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen, wäre somit die Einleitung der ersten Schritte zwischen dem 52. und dem 55. Lebensjahr notwendig. Proaktiv Potenzial für Wertsteigerung angehen Um auf den expliziten Fall zurückzukommen: Man kann feststellen, dass der Kollege gut vorbereitet ist und rechtzeitig mit der Pla- nung begonnen hat. Sollten sie also eben- falls mit dem Gedanken spielen, ihre Praxis in den nächsten fünf bis zehn Jahren ver- kaufen zu wollen, empfehle ich ebenfalls zeitnah eine Praxisbewertung von einem unabhängigen Gutachter durchführen zu lassen, um den aktuellen Wert Ihrer Praxis nicht nur im Hinterkopf zu haben, sondern auch um Maßnahmen einzuleiten, diesen Wert zu erhöhen. Erfahrungsgemäß wird dazu zählen, den Patientenstamm zu verjüngen, Zuzahlungs- leistungen (Bleaching, Prophylaxe) zu för- dern oder auch notwendige Investitionen in die Ausstattung zu tätigen. Das alles hat Auswirkungen auf den Goodwill beziehungs- weise den Substanzwert. Modernisierungen, die die täglichen Abläufe optimieren, sind nicht nur absolut notwendig, sondern stei- gern auch den Verkaufswert der Praxis. Abgenutzte Stühle im Wartezimmer werden nicht nur die Patienten negativ bewerten, sondern auch bei der Besichtigung durch einen potenziellen Nachfolger nicht den besten Eindruck hinterlassen. Gleiches gilt für verschlissene Polster auf der Behand- lungseinheit oder verpasste Paradigmen- wechsel in der Branche. Eine Praxis, die beispielsweise nicht über ein Prophylaxe- zimmer und entsprechend geschultes Per- sonal verfügt, ist nicht auf der Höhe der Zeit. 47

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