Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

zm 108, Nr. 11, 1.6.2018, (1173) Lockerung des Fernbehandlungsverbots: Paragraf 7 Absatz 4 der ärztlichen (Muster-) Berufsordnung ist neu gefasst und somit der berufsrechtliche Weg für die ausschließliche Fernbehandlung von Patienten geebnet. Die Neuregelung entspricht den Forderungen des letztjährigen Deutschen Ärztetages, einerseits die Behandlung und Beratung aus der Ferne unter bestimmten Anforderungen zu ermög- lichen und andererseits den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin in den Vordergrund zu stellen. Eine ausschließliche Fernbehandlung liegt dann vor, wenn eine ärztliche Beratung oder Behandlung statt- findet, ohne dass zumindest ein persönlicher physischer Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat. Rechtsanspruch auf die elektro- nische Patientenakte für Versicherte: Bei der Digitalisierung des Gesund- heitswesens soll der Gesetzgeber mit einem zweiten E-Health-Gesetz nachsteuern, das den Anspruch der gesetzlich Versicherten auf die diskriminierungsfreie Wahl einer elektronischen Patientenakte gegen- über seiner Krankenkasse enthält. Die Abgeordneten forderten den Gesetzgeber auf, „parallele Entwick- lungen von elektronischen Gesund- heitsaktensystemen der Kranken- kassen und damit Wildwuchs und Insellösungen“ zu unterbinden. Ferner ver- langten sie eine „dauerhafte Erprobungsregion für die elektronische Gesundheitskarte“ (eGK) durch die gematik zu schaffen. Kritisiert wurde, dass die gematik derzeit nach dem sogenann- ten Marktmodell Anwendungen der eGK ein- führt. Das bedeutet, dass jeder Anbieter selbst eine Testregion auswählen und ausstatten muss, um dort seinen Konnektor zu testen und eine Zulassung zu erhalten. Aussetzung der dysfunktionalen Telematik- infrastrukturanbindung: Der Ärztetag fordert die Politik auf, die verpflichtende Anbindung der Arztpraxen und der medizinischen Ver- sorgungszentren (MVZ) an die Telematik- infrastruktur (TI) zum Ende des Jahres 2018 auszusetzen. Ebenso müsse die Strafandro- hung von Honorarabzügen zurückgezogen werden. Psychische Erkrankungen stärker in den Blick nehmen: Das Ärzteparlament forderte den Gesetzgeber sowie die Institutionen der Selbstverwaltung auf, sich stärker für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkran- kungen einzusetzen. Um einer möglichen Stigmatisierung entgegenzuwirken, sollten Gesetzesvorhaben gestoppt werden, die eine gesonderte Speicherung der Daten psychisch Kranker zum Inhalt haben. Neuausrichtung der Notfallversorgung: Die Delegierten forderten eine umfassende Neuausrichtung der vielerorts völlig über- lasteten Notfallaufnahmen in Deutschland. Notwendig seien unter anderem mehr Personal, eine bessere Vernetzung der Ver- sorgungsbereiche sowie deren sektorenüber- greifende und extrabudgetäre Finanzierung. Außerdem müsse die Bevölkerung besser über die Versorgungsstrukturen in der Not- fallversorgung sowie über deren Nutzung aufgeklärt werden. Der Ärztetag warnte, dass die ungesteuerte Inanspruchnahme der Notfallambulanzen in den Kliniken die ohnehin immense Arbeits- belastung der dort tätigen Mediziner ver- schärfe. Daher müssten ambulante Notfall- patienten in hierfür vorgesehenen Portal- und Notfallpraxen behandelt werden. Die bereits in Ansätzen regional praktizierte unmittelbare und räumliche Zusammenarbeit von Vertrags- ärzten in solchen Portalpraxen mit Klinikärzten in Notfallzentren müsse weiterentwickelt wer- den. Kritisch sieht der Ärztetag das Konzept des Gemeinsamen Bundesausschusses für ein gestuftes System von Notfallstrukturen an Krankenhäusern, das auf Grundlage definierter Kriterien für die Notfallversorgung Vergütungs- zuschläge und -abschläge vorsieht. Gleichwertiger Ausbildungsstandard für Ärzte aus Drittstaaten: Alle Ärzte aus Drittstaaten sollten durch eine Prüfung einen Kenntnisstand nachweisen, über den auch Mediziner verfügen, die in Deutschland die ärztliche Ausbildung absolviert haben. Der Nachweis könne durch das erfolgreiche Ab- legen einer bundesweit einheitlichen Prüfung analog dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prü- fung gewährleistet werden. Bislang wird über den Approbationsantrag viel- fach allein anhand der Aktenlage entschieden. Entscheidend für die Gleichwertigkeit sind Diplome und Zeugnisse. Bei feh- lender Gleichwertigkeit kann auch die Berufserfahrung herangezogen werden. Die Kenntnisprüfung zur Erteilung der Approbation muss nach dem Willen der Delegierten umfassendes und für den medizi- nischen Alltag relevantes medizi- nisches Wissen abprüfen und unter Aspekten der Patientensicherheit kon- zipiert sein. Zudem müssten gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommu- nikation (Niveau C1) nachgewiesen werden. Mehr Medizinstudienplätze: Angemahnt wird eine schnelle Reform des Medizinstudiums. Aufgrund des Ärztemangels forderten die Delegierten die Bundesländer auf, die finanziellen Mittel für eine Erhöhung der Zahl der Studienplätze im Fach Human- medizin um bundesweit mindestens zehn Prozent bereitzustellen. Änderungsbedarf sehen die Delegierten auch beim Auswahl- verfahren. Sie forderten Bund und Länder auf, bei der laut Bundesverfassungsgericht notwendigen Neuregelung der Zulassung die berufliche Vorprägung der Bewerber be- sonders in den Blick zu nehmen. Eingeführt werden sollte ein bundesweit einheitliches Verfahren, in das zu je einem Drittel die Abiturnote, das Ergebnis eines einheitlichen schriftlichen Tests und das Ergebnis eines standardisierten Assessmentverfahrens ein- fließen. Die wichtigsten Beschlüsse Foto: Deutsches Ärzteblatt 29

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