Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 108, Nr. 13, 1.7.2018, (1491) Rote Karte TI – Wer traut sich, die Bremse zu ziehen? Zu den Leserbriefen Rote Karte für TI und Datenschutzgrundverord- nung – Wir sagen Nein, zm 10/2018, S. 8 und S. 10. Ich möchte den Leserbriefschreibern-Kollegen Dr. Keul, Dipl.-Med. Rostoski und Dr. Weber (zm Nr.10 ) sehr zustimmen. Ich habe noch von keinem Kollegen gehört, dass er/sie die TI-Technik aus Über- zeugung einführen möchte. Scheinbar sind wir alle von dem Nutzen so wenig überzeugt, dass nur eins bei der Einführung hilft: Es wird zur gesetzlichen Pflicht, es wird mit Honorarkürzungen bei Nichtteil- nahme sanktioniert. Ich finde auch die Erwähnung des Kollegen zum Ansatz „ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig“ einen sehr guten Gedanken. Diesen Grundsatz haben wir im Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen wohl alle anerkannt. Wie sieht es bei der TI aus? Interessant fand ich auch von Anfang an, wie von einem belebten, gar wachsenden Markt in der Komponentenherstellung ausgegangen wurde – und damit die Pauschalen sinken. Die Zahl der Abnehmer ist begrenzt, ja im Voraus sogar abzählbar. Für mich fühlbar interessiert sich die Industrie deshalb wohl nicht so sehr für unser Problem. Und auch spannend finde ich, dass man um die Fristverlängerung der Pauschal- zahlungen betteln muss, wenn es zunächst gar keinen und nun einen Konnektoranbieter gibt. Ich warte jetzt auf das spannende Ereignis, wer traut sich die Bremse wirksam zu ziehen? Dr. Maike Budde, Hamburg 11 Apparatur. Sehr wahrscheinlich handelt es sich dabei nicht, wie von den Autoren unterstellt, um herausnehmbare aktive Platten vor Mul- tiband, sondern um Retentionsgeräte zur Stabilisierung des Behand- lungsergebnisses nach festsitzender Spange. Andernfalls hätte die Zahl der herausnehmbaren Spangen deutlich höher ausfallen müs- sen. Diese Studie bestätigt deswegen auch nicht, sondern widerlegt die Behauptung der Autoren, dass „... die KFO-Behandlung im hohen Maße bzw. routinemäßig mit herausnehmbaren Geräten stattfindet“. Was ich für besonders fragwürdig halte, ist die Forderung der hkk, den Anteil der Frühbehandlungen für gesetzlich Versicherte von derzeit 16 % auf maximal 2 % bis 4 % zu limitieren. Bei der Mehrzahl der Frühbehandlungen geht es laut Studie um die Korrektur eines poste- rioren Kreuzbisses bzw. einer Progenie. Diese Kreuzbisskorrekturen sind imWechselgebiss viel einfacher durchzuführen als im permanen- ten Gebiss des Jugendlichen oder gar Erwachsenen. Das Ergebnis der Studie, dass zwei Drittel aller Patienten mit Frühbehandlung keinen Bedarf für eine spätere Folgebehandlung hatten, war den Autoren nur einen einzigen unkommentierten Nebensatz wert. Das ist schade. Die Daten sind das eine – deren Interpretation das andere. Die Schlussfolgerungen der Autoren lassen eher an eine politische Kampf- schrift als eine wissenschaftliche Studie denken. Dr. Andreas Riedel, Greifswald Cervitec F Der Schutzlack mit Kombinationswirkung ® Fluoridierung und Keimkontrolle durch Fluorid plus Chlorhexidin plus CPC Mehrfach- Schutz in einem Arbeitsschritt Welt- neuheit C e r v i t e c F www.ivoclarvivadent.de/cervitec-f

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