Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 108, Nr. 13, 1.7.2018, (1533) Dentalbranche und der damit einhergehen- den Forderung nach Kooperations- oder An- stellungsverhältnissen sprach auch der Plan von über 80 Prozent der Befragten, zu einem späteren Zeitpunkt Kinder bekommen zu wollen, für den Rückgang der anvisierten Niederlassungen in der eigenen Praxis. Ins- gesamt will sich mit rund 61 Prozent immer noch die absolute Mehrheit der Befragten für niederlassen – doch erkennt man eine deutliche Diskrepanz zwischen weiblichen (53,9 Prozent) und männlichen Teilnehmern (78,9 Prozent). Auch wenn vor allem junge Zahnärzte nach wie vor die Selbstverwirklichung in der eigenen Praxis anstreben, sinkt vielerorts die Bereit- schaft, diesem Traum alles andere unterzu- ordnen. Ist eine Praxis erst einmal im Markt etabliert,sind die Behandlungsabläufe sowie die Mitarbeiter- und Patientenkommuni- kation auf einem qualitativ hohen Niveau gesichert, kann ein Gefühl der Sicherheit und inneren Ruhe entstehen. Bis dahin erwartet die Existenzgründer aber viel Arbeit, die insbesondere im administra- tiven, bürokratischen und wirtschaftlichen Bereich wenig Charme versprüht und dafür sorgt, dass der Reiz des Angestelltendaseins steigt. Der Wunsch und der Fokus liegen auf der Behandlung – hier fühlen sich die jungen Kolleginnen und Kollegen sicher. Lukrative Anstellungsverhältnisse bieten genau dies. So hat sich etwa die Zahl der Angestellten- verhältnisse in Bayern von 2006 bis 2016 mehr als verdoppelt: Der Anteil der angestellten Zahnärzte stieg nach Angaben der Bayerischen Landeszahnärztekammer von 11 auf 26 Pro- zent. Eine Entwicklung, die auch im hohen Norden nicht anders wahrgenommen wird und dazu führt, dass Praxen immer häufiger keinen Nachfolger finden. Bereits Anfang Mai stellte der Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. Michael Brandt, fest, dass deutschlandweit über 800 Praxen nicht zu verkaufen seien. Versuchen Sie den sanften Übergang Nicht selten führt ein kleiner Umweg zum Erfolg: Anstatt die Praxis direkt und komplett an einen Nachfolger zu übergeben, rechnet sich für beide Seiten eine Testphase, bei dem der Nachfolger zunächst im Angestellten- verhältnis in die Praxis einsteigt. Diese Vari- ante bietet allen Beteiligten die Möglichkeit, sich aneinander zu gewöhnen, neue Abläufe zu implementieren und einen sanften Über- gang zu gestalten. So wird nicht nur das ab- rupte Ende des Arbeitslebens des Abgebers, sondern auch der Einstieg des künftigen Praxisinhabers vereinfacht. Eine Übernahme auf Probe – mit Aussicht auf Erfolg! In diesem Sinne … Ihr Christian Henrici Henrici@opti-zahnarztberatung.de www.opti-zahnarztberatung.de Mit der Erfahrung aus mehr als 1.700 umfassenden Mandaten in zehn Jah- ren beantwortet der Praxisexperte und Hauptgesellschafter der Opti Zahnarzt- beratung Fragen von Mandanten und Lesern zum Unternehmen Zahnarzt- praxis. Der Einblick in seinen „Praxis“- Alltag soll Lösungsansätze aufzeigen, um Problemen in der Praxis so früh wie möglich be- gegnen zu können. Oder besser – um diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Henrici hilft – der Praxisflüsterer Fotos: [M] nosorogua/martialred-Fotolia.com/zm-mg

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