Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 108, Nr. 13, 1.7.2018, (1564) In Deutschland üben Zahnärzte ihren Beruf in kleineren unternehmerischen Strukturen – überwiegend in der Form der Einzelpraxis – aus. Seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungs- stärkungsgesetzes 2015 und den erweiter- ten Gründungsmöglichkeiten, die das Bun- dessozialgericht 2017 geschaffen hat, steigt allerdings die Zahl der zahnärztlichen MVZ. Aufgrund ihrer immensen Kapitalkraft profi- tieren bislang insbesondere Investoren von den neuen Freiheiten. Die Vorteile der Zahnärzte Doch auch Zahnärzte können skalierbare Konzepte unter Beibehaltung freiberuflicher Strukturen und Prinzipien umsetzen. Sie haben dabei manchen Vorteil, der Investo- ren verwehrt bleibt. Werden zum Beispiel die freiberuflichen Strukturen in einem MVZ beibehalten, so lässt sich die Expansion zu sehr niedrigen Zinsen finanzieren. Im Unter- schied dazu liegen die Kapitalbeschaffungs- kosten der Investoren deutlich höher. Warum? Investoren werden bei der Bank behandelt wie gewerbliche Unternehmen. Ihr Rating ist deshalb wesentlich ungünstiger als das der Zahnärzte. So erhalten Letztere mit einem guten Konzept – selbst bei einer Praxis- gründung – durchgehend ein A-Rating. Bei der Nutzung öffentlicher Finanzierungs- instrumente entspricht dies einem Zinsniveau von 1 bis 1,5 Prozent für eine Investitions- finanzierung mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Zahnärzte können sich zurzeit also billiger Geld besorgen als Investoren. Auch der teure Umweg über ein zwischen- geschaltetes Krankenhaus, den branchen- fremde Investoren nehmen müssen, bleibt einem zahnärztlichen MVZ erspart. Vor allem aber verstehen Zahnärzte etwas von Zahnmedizin, von Praxisführung, von Patienten und sind tief verwurzelt im Praxis- betrieb. Insbesondere hoch rentable Praxen – in Teil 1 der Reihe als Optimierer beschrie- ben – haben guten Chancen in diesen Zeiten zu den Gewinnern zu gehören. Die BAG: Szenario 1 Angenommen, mehrere Zahnärzte wollen sich zusammenschließen mit dem Ziel, eine Kette oder eine Großpraxis zu betreiben. In den meisten Fällen stellt hier eine BAG die beweglichste und günstigste Rechtsform dar. Zahnärzte können hier nämlich weiterhin freiberuflich bleiben und ihre Gewinne flexi- bel und wie gewohnt durch eine Einnahme- Überschuss-Rechnung ermitteln. Außerdem sind sie nicht gewerbesteuerpflichtig. Eine BAG kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnerschaftsgesellschaft (PartG) sein. Möchte die BAG unbegrenzt Kollegen einstellen, kann zudem ein MVZ beantragt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass ein oder mehrere Zahn- ärzte eine GmbH mit Zulassung als MVZ gründen. Sogar die Gründung einer Genos- senschaft ist möglich, aber im Markt eher seltener anzutreffen. Auf den ersten Blick erscheint diese Struktur nicht neu. Aber Vorsicht: Wer Großes vorhat, kann hier leicht strukturelle Fehler begehen, wie das nachfolgende Beispiel von zwei Zahnärzten verdeutlicht (Abbildung 1): Die beiden führen ihre Praxis als BAG mit dem Schwerpunkt Implantologie. Über die Wachstum im Dentalmarkt (Teil 3) So mischen Freiberufler mit Investoren verändern mit ihrer Kapitalkraft den Markt der zahnärztlichen Freiberufler. Doch die wirtschaftlichen Vorteile dieser Konzepte sind nicht allein branchenfremden Investoren vorbehalten. Organisches Wachstum bei gleichzeitig zahnärztlicher Selbstbestimmung ist ebenso möglich. Wie schildert Steuerberater Prof. Dr. Johannes Georg Bischoff. ZA 1 46 % ZA 2 46 % ZA 4 % 2,6 ZA 3 % 2,6 ZA 5 % 2,6 Standort 1 Standort 2 Standort 3 Standort 4 BAG Bank 1,25 Mio € Kredit Abbildung 1: Szenario 1 Univ.-Prof. Dr. Johannes Georg Bischoff ist Steuer- berater und ver- eidigter Buchprüfer. Seit 1985 ist er geschäftsführender Mehrheitsgesell- schafter der Unternehmensgruppe Prof. Dr. Bischoff & Partner® mit Sitz in Köln, Chemnitz und Berlin. Bischoff lehrt seit 1996 Controlling an der Bergischen Universität Wuppertal. In einem dreiteiligen Beitrag beleuch- tet er, welche Konzepte Investoren ver- folgen (Teil 1, zm 11/2018 S. 34–36), wie sie vorgehen (Teil 2, zm 12/2018 S. 74–76) und welche Wachstums- möglichkeiten es gibt (Teil 3). Investoren im Dentalmarkt Teil 3: Porträt: privat 84 Praxis

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