Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 108, Nr. 13, 1.7.2018, (1565) Jahre haben sie die Praxisabläufe so stark op- timiert, dass die Praxis heute hoch rentabel ist. Auf das wachstumsträchtige Konzept sind sogar schon Investoren aufmerksam gewor- den. Entsprechende Übernahmeangebote lehnen die beiden aber ab. Sie möchten die Fäden lieber selbst in der Hand behalten und sind überzeugt, ihr Konzept auch an anderen Standorten unter ihrer Leitung erfolgreich anbieten zu können. Für diese neuen Stand- orte wollen sie weitere Kollegen als Gesell- schafter beteiligen, allerdings nur bis zur rechtlich geringstmöglichen Höhe. Mit jedem Standort steigt der Finanzbedarf der BAG, über die die beiden Praxisinhaber das weitere Wachstum finanzieren wollen. Leider geht der Plan nicht auf und der Ausbau erfolgt nur schleppend. Was sind die Ursachen? Der Kapitalbedarf stieg schneller an als ge- dacht und überstieg die finanziellen Mög- lichkeiten der Alt-Gesellschafter über die BAG. Dies führte dazu, dass notwendige Investi- tionen zulasten der bis dahin erfreulichen Wachstumsdynamik nur zögerlich durchge- führt werden konnten. Eine weitere Ursache verbarg sich in der geringen Beteiligung der anderen Zahnärzte. Sie identifizierten sich offensichtlich nicht richtig mit dem Konzept. Denn ein besonders erfolgreicher Junior- partner stieg mangels höherer Beteiligungs- perspektiven frühzeitig aus, um eigene Wege zu gehen. Das von den beiden Zahnärzten gewählte Konstrukt stieß also finanziell und personell an Grenzen und erlitt Rückschläge. Ein hoher Preis dafür, dass man die Fäden alleine in der Hand behalten wollte. Die BAG: Szenario 2 Setzen wir die beiden Zahnärzte also noch ein- mal „auf Start“ und beschreiben das bessere Konstrukt. Um die finanziellen Wachstums- grenzen zu überwinden, lassen die beiden einen Standort durch einen neu eintreten- den Gesellschafter finanzieren, der einen persönlichen Kredit aufnimmt und das Geld in die BAG einzahlt. Dafür erhält er eine Be- teiligung an der BAG. Die Geldeinlage in die BAG wird für die notwendigen Investitionen in den Standort verwendet. Weder die BAG noch die Alt-Gesellschafter müssen für das Wachstum Kredite aufnehmen. Bewertet wird die BAG vor Eintritt des neuen Gesell- schafters zum Beispiel nach der Bewertungs- methode von Investoren (Tabelle 1). Der Wert der Beteiligung des neuen Gesell- schafters ergibt sich aus seiner Einlage. Die Altgesellschafter erhalten aus diesem Vor- gang kein Geld und müssen bei richtiger Gestaltung auch keine Steuern zahlen (Ab- bildung 2). Die Kunst liegt für sie darin, bei dieser stufenweisen Finanzierung neuer Standorte durch neue Partner die „Verwäs- serung“ ihrer Anteile im Griff zu behalten. Dies gelingt, wenn das Wachstum durch Skalierungseffekte den Gewinn mit jedem Standort überproportional steigen lässt. Das heißt, der Wert der Anteile der Alt-Gesell- schafter wächst mit jedem neuen Standort, ohne dass sie Geld in die Hand nehmen müssen. Die prozentuale Beteiligung der Altgesellschafter am Kuchen wird bei die- sem Konzept zwar kleiner. Dafür wird der Kuchen wesentlich größer und die Torten- stücke werden es damit auch. Verfügen die Alt-Gesellschafter über aus- reichende Finanzkraft, können sie das Niveau ihrer Beteiligungshöhe natürlich höher halten und zwar mit der Teil-Finanzie- rung der Standorte durch die neuen Partner. Diese werden dann entsprechend geringer an der BAG beteiligt. Auch bestehende So berechnet der Investor den Praxis- wert grundsätzlich: Übertragbare Praxiseinnahmen ./. übertragbare Praxisausgaben = nachhaltiges Ergebnis gem. § 4 (3) EStG ./. (kalk.) Gehälter für zwei Praxisinhaber 2 x 250 T € = übertragbarer Gewinn x Multiple (5–10) = Wert der Praxis * * Wert inkl. Einrichtung, Geräte, „normaler Forde- rungsbestand“. Den Wert kürzen noch zu über- nehmende Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Tabelle 1, Quelle: Prof. Dr. J. G. Bischoff T € 2.500 1.800 700 500 200 x 8 1.600 ZA 1 30,6 % ZA 2 30,6 % ZA 4 13,5% ZA 3 15,3 % ZA 5 10 % Standort 1 Standort 2 Standort 3 Standort 4 BAG Bank 400 T € Kredit Bank 450 T € Kredit Bank 400 T € Kredit Abbildung 2: Szenario 2: Die Praxis der beiden Alt-Gesellschafter (ZA 1 und ZA 2) hat einen Wert von 1,6 Mio € . Der zweite Standort erfordert Investitionen von 400 T € , die vom neuen Gesell- schafter (ZA 3) finanziert werden. Er erhält dafür eine Beteiligung am Vermögen der BAG von 20%. Durch den 2. Standort steigt der Gewinn so stark an, dass die BAG mit beiden Standorten zusammen nunmehr 2,55 Mio € wert ist. Für den 3. Standort übernimmt ein weiterer neuer Gesellschafter (ZA 4) 450 T € und erhält dafür 14%. Bei den Alt-Gesellschaftern sinken die Anteile auf je 34% und beim 3. Zahnarzt auf 17%. Tritt der 5. Gesellschafter (ZA 5) zur Finanzierung des 4. Standortes ein und ist die BAG mit den 3 Standorten 3,6 Mio € wert, so erhält der 5. Gesellschafter für seine Einlage von 400 T € 10%. Die beiden Alt-Gesellschafter sind noch mit je 30,6 % beteiligt. Der Wert der Beteiligung hat sich aber von 800 T € auf 1,224 Mio erhöht – mit viel Potenzial nach oben. 85

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