Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 108, Nr. 13, 1.7.2018, (1570) 1. Die Gutachter- und die Obergutachtergebühren im Bereich lmplantologie werden für das Jahr 2018 um 2,7 % erhöht. Die Erhöhung wird in der Form umgesetzt, dass vom 01.07.2018 bis zum 31.12.2018 eine Erhöhung der Gutachter- und Obergutachtergebühren um 5,4 % fest- gesetzt wird. 2. Die Gutachter- und die Obergutachtergebühren im Bereich lmplantologie betragen ab dem 01.07.2018 bei Gutachten ohne Untersuchung des Patienten 103,61 EUR Gutachten mit Untersuchung des Patienten 130,53 EUR Obergutachten ohne Untersuchung des Patienten 220,69 EUR Obergutachten mit Untersuchung des Patienten 247,60 EUR 4.* Diese Beträge sind bei allen Gutachten und Obergutachten anzusetzen, die vom 01.07.–31.12.2018 erstellt werden. 5. Die Gutachter- und die Obergutachtergebühren im Bereich lmplantologie betragen für Gutachten bzw. Obergutachten, die ab dem 01.01.2019 erstellt werden bis zu einer Neuvereinbarung Gutachten ohne Untersuchung des Patienten 100,95 EUR Gutachten mit Untersuchung des Patienten 127,18 EUR Obergutachten ohne Untersuchung des Patienten 215,03 EUR Obergutachten mit Untersuchung des Patienten 241,25 EUR 6. Die Ziffern 1–4 dieser Vereinbarung treten zum 01.07.2018 in Kraft. Ziffer 5 tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Köln, Berlin, 04.06.2018 * Redaktionelles Versehen: Die Ziffer 3 existiert nicht. Änderungsvereinbarung Bundesmantelvertrag-Zahnärzte Änderungsvereinbarung zu C. Ziffer 1 Satz 1 der Anlage 7 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte „Vereinbarung über das Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei implantologischen Leistungen“ zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), K. d. ö. R., in Köln einerseits und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), K. d. ö. R.‚ in Berlin andererseits 90 Bekanntmachungen

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