Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 108, Nr. 14, 16.7.2018, (1615) oder dies abzulehnen – ohne dass ihm Nachteile entstehen. „Unberührt bleibt in jedem Fall die ärztliche Schweigepflicht. Der Patient ist und bleibt – wie auch im Koalitionsvertrag verankert – Eigentümer seiner Daten.“ Ausdrücklich begrüßt wird in dem Papier, dass der Deutsche Ärztetag eine Neufassung der Musterberufsordnung beschlossen hat. Ziel sei zudem, bei der Ausgestaltung von Telemedizin für präzise und praxistaugliche Regeln zu sorgen. Die Länder werden daher aufgefordert, ihre Investitionen für eine digitale Versorgung im stationären Sektor und bei der Vernetzung mit ambulanten Leistungserbringern aufzustocken. Darüber hinaus sollten die Digitalisierungskosten im stationären Bereich künftig angemessen vergütet werden. Klar sei, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht an Vergütungsstreitigkeiten scheitern dürfe. Die Lieferengpässe bei den Konnektoren für die TI hätten gezeigt, dass Anbietervielfalt und Wettbewerb entscheidend für eine verlässliche Ausstattung mit notwendigen Technologien seien. Die bisherige Vergabe- praxis der gematik habe sich in dem Zusammenhang allerdings nicht bewährt: „Darum setzen wir uns für ein wettbewerbs- und marktfreundlicheres Modell ein.“ Die Union will zeitnah einen fraktionsübergreifenden Austausch über konkrete Inhalte eines kommenden „E-Health-Gesetzes 2.0“ einleiten. ck Die Union stellte ihr Positionspapier „Die Digitalisierung des Gesund- heitswesens entschlossen vorantreiben“ am 26. Juni in Berlin vor. \ Die Politik ist stärker als zuvor gefordert, ihre Führungsrolle wahrzu- nehmen. \ Bei der Lastenteilung muss nachjustiert werden. \ Die Digitalisierung muss zukunftssicher aus- gestaltet werden. \ Medizinische Forschung und Patientenversor- gung zusammen den- ken. \ Digitalisierung geht Hand in Hand mit einem zeitgemäßem Daten- schutzrecht. \ Der Patient ist und bleibt Herr seiner Daten. \ Das Fernbehandlungs- verbot ist ein Relikt der Vergangenheit. \ Finanzielle Förderung mit Augenmaß und gemeinsam mit den Ländern. \ Der Wirtschaftsstandort Deutschland muss auch ein E-Health-Standort werden. \ Bei der Umsetzung keine Zeit verlieren: den E-Health-Strategie- prozess beginnen. Positionspapiers der Union Die 10 Punkte des Es gibt doch nichts Schöneres als zufriedene Patienten. Bei der Versorgung mit Zahnersatz stehen Ihnen die QS-Dental geprüften zahntechnischen Meisterlabore als optimaler Partner für Ihre Praxis immer kompetent zur Seite. Mit dem fachgerechten Qualitätssicherungskonzept QS-Dental setzen die Labore ein klares Qualitäts-Markenzeichen. Durch QS-Dental wird Qualität aus Meisterhand konsequent und nachvollziehbar dokumentiert für eine noch bessere zahntechnische Versorgung. Sie können sich hier stets bester Ergebnisse sicher sein – zumWohle aller Ihrer Patienten. Noch ohne QS-Labor? Gehen Sie auf Nummer sicher. Ihr QS-Dental geprüftes Meisterlabor vor Ort finden Sie unter: WWW.QS-DENTAL.DE ZAHNERSATZ MIT QUALITÄTSVERSPRECHEN Da kann ich mir sicher sein! Q S - D e n t a l g e p r ü f t A u s V e r a n t w o r t u n g f ü r Q u a l i t ä t & S i c h e r h e i t ®

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=