Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 108, Nr. 14, 16.7.2018, (1657) Mit Prof. Josef Hecken ist der „alte“ Vorsit- zende auch der neue Vorsitzende Unpar- teiische des G-BA. Als neue hauptamtliche Unparteiische Mitglieder folgten Prof. Elisa- beth Pott und Dr. Monika Lelgemann auf Dr. Regina Klakow-Franck und Dr. Harald Deisler. Neben den hauptamtlichen Unpar- teiischen kommt jedoch auch den stellvertretenden ehrenamtlichen Mit- gliedern eine wichtige Funktion im G-BA zu. Sie stehen weniger im Licht der Öffentlichkeit, prägen aber mit ihrer Erfahrung und Fachkunde die Be- ratungen im G-BA entscheidend. An den Beratungen zur zahnärztlichen Ver- sorgung hatte Prof. Rainer Pitschas in der vergangenen Amtsperiode einen besonderen Anteil. Vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2018 übte er das Amt des stellvertretenden Unparteiischen Vor- sitzenden des G-BA und das des stell- vertretenden Vorsitzenden des Unter- ausschusses Zahnärztliche Behandlung aus. In dieser Zeit wurden im zahnärzt- lichen Unterausschuss bedeutende Ent- scheidungen getroffen: \ Inhalt und Umfang der Regelversorgung wurden überprüft und an den aktuellen Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse angepasst. \ Die Festzuschusshöhen wurden an das Versorgungsgeschehen angeglichen. \ Mit der Richtlinie nach § 22a SGB V wurden Präventionsleistungen für Pflege- bedürftige und Menschen mit Behinde- rung in die Versorgung aufgenommen. \ Alternativen für die Verwendung von Dentalamalgam bei Kinder, Schwangeren und Stillenden wurden beraten. Zunehmend sind zahnmedizinisch relevante Themen von komplexen krankenversiche- rungsrechtlichen Fragen geprägt. Pitschas leistete hier mit seiner juristischen Expertise wertvolle Hilfe. Bei diesen speziell zahn- medizinischen Problemlagen konnte er auf seine langjährige Erfahrung als Vorsitzender des Bundesschiedsamts für die vertragszahn- ärztliche Versorgung zurückgreifen. Doch auch neben den rein zahnmedizinischen Verfahren verlieh er den Beratungen des G-BA entscheidendes Gepräge durch seine klare Positionierung in der Frage zur demo- kratischen Legitimation des G-BA. Diese Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang der G-BA berechtigt ist, weitreichende Ent- scheidungen für Versicherte zu treffen, ist nicht rein akademischer Natur. Sie hat un- mittelbare Auswirkungen darauf, wie die gemeinsame Selbstverwaltung das Gesund- heitswesen aktiv und eigenverantwortlich gestalten kann. Pitschas hat hier den Diskurs mit kritisch-abwägenden Argumen- ten belebt und wird ihn sicherlich weiter begleiten. Kontinuität trotz Wechsel Im Amt des stellvertretenden Unpar- teiischen Vorsitzenden des G-BA und des stellvertretenden Vorsitzenden des Unter- ausschusses Zahnärztliche Behandlung folgt nun seit Beginn der neuen Amtszeit Prof. Friedhelm Hase und wahrt die Kontinuität einer sachkundigen Beratung zahnärztlicher Belange im G-BA. Hase ist seit 2005 stell- vertretendes Mitglied im Bundesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung und seit 2017 Vorsitzender des Bremischen zahnärztlichen Landesschiedsamts. Von 2009 bis 2017 prägte er als Leiter des Instituts für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht die Debatte um zentrale Fragen der Gesundheitsversorgung in Deutschland entscheidend. Den G-BA und seine vielfältigen rechtlichen Fragestellun- gen begleitet Hase seit Jahren. Dies sind ex- zellente Voraussetzungen, die anstehenden Herausforderungen im Gesundheitswesen insgesamt und speziell in der Zahnmedizin anzugehen. RA Christian Nobmann Leiter Abteilung Koordination G-BA bei der KZBV Gemeinsamer Bundesausschuss Auf Pitschas folgt Hase Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist eine der machtvollsten Institutionen im deutschen Gesundheitswesen. Hier entscheiden Vertreter der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen darüber, auf welche medizinischen Leistungen gesetzlich Versicherte Anspruch und welche Qualitätsanforderungen die Leistungs- erbringer dabei zu erfüllen haben. Am 1. Juli hat die neue Amtsperiode 2018 bis 2024 des G-BA begonnen. Damit verbunden sind auch personelle Veränderungen bei den unparteiischen Mitgliedern, die aus zahnärztlicher Sicht von Bedeutung sind. Das G-BA-Gebäude in der Berliner Wegelystraße. Am 1. Juli begann die neue Amtszeit. Foto: G-BA 57 Politik

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