Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 108, Nr. 14, 16.7.2018, (1669) 69 Wir kümmern uns 2018 um dasWichtigste. Ihr Personal. Denn bei Ihrem Personal hören nicht nur Sie genau hin. Auch wir haben verstanden und wollen unser Wissen über Personalmanagement an Sie weiter- geben. Besuchen Sie deshalb unsere aktuellen Workshops. Infos unter: meinebfs.de/personal Sichern Sie sich noch heute einen Platz in Ihrer Nähe: 5. September 2018 – Dortmund 14.–15. September 2018 – Düsseldorf 26. September 2018 – Berlin 17. Oktober 2018 – München 14. November 2018 – Leipzig 23.–24. November 2018 – Stuttgart Einfach. Machen. Zu festgestellten unerwünschten Wirkungen und Mängeln an zahnärztlichen Medizinprodukten, die nicht der Meldepflicht nach § 3 der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung unterliegen, bietet die Arzneimittelkommission für die Kollegenschaft eine Beratung an. Das Meldeformular kann heruntergeladen, am Bild- schirm ausgefüllt, gespeichert und per E-Mail versendet werden. Dieses und weitere Formulare und Informationen über Medizin- produkte finden Sie unter: https://www.bzaek.de/UAW. Die eingegangenen Meldungen werden nicht an das BfArM weiter- geleitet. Erklärungen zu den markierten Punkten: 1. Jede Meldung erhält eine Identifikationsnummer, diesen Bereich bitte freilassen. 2. Die Kontaktdaten der meldenden Zahnärztinnen und Zahnärzte werden streng vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. 3. Bitte geben Sie möglichst den Namen des Herstellers des Medi- zinprodukts an. 4. Bitte geben Sie möglichst den Handelsnamen des Medizinprodukts an. 5. Bitte geben Sie hier die Art des Medizinprodukts an (z. B. Fül- lungsmaterial oder Legierung). 6. Bitte geben Sie möglichst an, um welches Modell es sich han- delt. Je umfangreicher die Informationen zu einem Fall sind, des- to zuverlässiger kann das Produkt zurückverfolgt werden. Bei dem Verdacht, dass es sich um ein Qualitätsproblem handelt, ist die Angabe der Chargennummer wichtig. 7. Bitte geben Sie möglichst an, wann das Vorkommnis aufgetreten ist. 8. Die Patienteninitialen dienen dazu, bei Rückfragen die Identifi- zierung des Patienten zu erleichtern. 9. Bitte hier nur für die Meldung relevante Informationen (z. B. Im- plantatposition) vermerken. 10. Bitte beschreiben Sie hier das beobachtete Ereignis hinsichtlich der Lokalisation, Auswirkung und der erforderlichen Behand- lung. Jeder zusätzliche Hinweis ist hilfreich. 11. Sie haben dieMöglichkeit von der Arzneimittelkommission Zahn- ärzte einen Beratungsbrief zu dem von Ihnen gemeldeten Vor- kommnis zu erhalten. 12. Sie können den ausgefüllten Bogen direkt per E-Mail senden oder ausdrucken und per Post oder Fax schicken. \ Meldungen von unerwünschten Wirkungen und Produktmängeln von Medizinprodukten

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