Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

zm 108, Nr. 17, 1.9.2018, (1851) 11 EU-Quecksilber-Verordnung – Was soll das Getöse? Zum Beitrag „EU-Quecksilber-Verordnung – Klinische Überlegungen: Die Minamata-Konvention und Amalgam“, zm 14/2018, S. 28–32. Wenn ich vor über 30 Jahren in der Werkstoffkunde richtig aufgepasst habe, handelt es sich bei der Verwendung von Amalgamen um ein atomares metallisches Gemisch beste- hend aus Quecksilber, Kupfer, Zinn und Spurenelemente … und Silber. Dieses sollte nach heutigem Stand in einem Kapselmischgerät zubereitet werden und mittels Amalgam- pistole in die Kavität einge- bracht werden. Laut meinem Kenntnisstand ist der mensch- liche Körper nicht in der Lage, Quecksilber zu Methylqueck- silber zu methylieren. Also was soll das Getöse ... Hingegen ist wissenschaftlich belegt, das Methacrylsäure- basierte Kunststoffe pulpen- toxisch und cancerogen wir- ken. Die restlichen Werkstoffe betrachte ich jetzt nicht, weil hier ebenso Vor- und Nachteile vorhanden sind. Was ich ernsthaft zu betrachten gebe, ist folgende Tatsache: Der Einsatz von Kompositen, Kompomeren, Zementen usw. ist zahnerhaltungstechnisch sehr schwierig und für viele Patientinnen und Patienten finanziell untragbar, vor allem im Osten der Republik. Des Weiteren haben wir im heran- wachsenden Gebiss sehr weite Tubuli und die Pulpa mit ihren Ausläufern ist noch extrem ver- größert. Die Folge sind häufig Wurzelbehandlungen und deren Begleiterscheinungen. Thema Digitalisierung des Ge- sundheitswesens. Endlich mal was Schwachsinniges, was Deutschland auszeichnet und die ganze Welt schmunzeln lässt. Wem nützt so was? Dem Staat! Wer hat Teilhabe? Die Kranken- kassen! Wer ist für Kollateralschäden verantwortlich? Der Praxis- inhaber! Wer macht die die damit zu- sammenhängende Bürokratie? Der Praxisinhaber! Wer trägt die Kosten? Der Praxisinhaber! Ich bin Auslaufmodell Zahn- arzt, gelernt in der DDR, gut weitergebildet in Ost und West und froh, der Rente nah zu sein. Dr. K. Knappe, Nimritz Per QR-Code gelangen Sie zu allen Leser- briefen auf zm-online. Das sagen Ihre Kollegen LESERBRIEFE AUF ZM - ONLINE Wie sicher ist Ihre Praxis? EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Mehr Informationen unter www.opti-zahnarztberatung.de/datenschutz ab 70,- Euro monatlich Benennen Sie OPTI als Ihren Externen Datenschutz- Beauftragten OPTI Zahnarztberatung GmbH Eckernförder Straße 42 | 24398 Karby T.: 04644 - 95 89 00 | F.: 04644 - 95 89 020 info@opti-zahnarztberatung.de P R O T E C T Inhalt und Umfang: » Bereitstellung benötigter Dokumente « Vorlagen für Praxis- und Patientenunterlagen + Web Umsetzung praxisindividueller Maßnahmen » « « » Schulung der Mitarbeiter « » Regelmäßiger Informations- und Kontrolldienst

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