Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

zm 108, Nr. 17, 1.9.2018, (1852) In der Stellungnahme legen BZÄK und KZBV ihre Haltung dar. Sie weisen auf die dringende Notwendigkeit hin, die rasant fortschrei- tende Übernahme zahnärztlicher Versorgung durch Großinvestoren und Private-Equity-Fonds zu stoppen. Zugleich werden versorgungs- verbessernde Elemente des TSVG ausdrücklich anerkannt und be- grüßt. Mehrkostenregelung bei KFO Dazu zählt etwa das Vorhaben, mit dem Gesetz die Mehrkosten- regelung bei zahnerhaltenden Maßnahmen auf den kieferorthopä- dischen Bereich auszuweiten. Zudem soll eine schriftliche Erklärung des Versicherten klarstellen, dass er über Behandlungsalternativen einschließlich einer zuzahlungsfreien Behandlung sowie über die mit den Alternativen verbundenen Kosten informiert worden ist. Dadurch soll das Leistungsgeschehen besser strukturiert und für alle Beteiligten transparenter gestaltet werden. „Die mit der Mehrkosten- regelung im kieferorthopädischen Bereich einhergehende Stärkung der Patientenautonomie wird ausdrücklich begrüßt“, heißt es in der Stellungnahme. Gleichfalls befürwortet werden die getrof- fenen Regelungen zur Kostentransparenz, „die eine Über- prüfung des kieferorthopädischen Leistungsgeschehens erheblich vereinfachen“, so BZÄK und KZBV. Abschaffung Punktwertdegression Durch die geplante Abschaffung der Punktwertdegression für vertragszahnärztliche Leistungen sollen Zahnärzte er- muntert werden, sich in ländlichen und strukturschwachen Gebieten niederzulassen. BZÄK und KZBV heben diese Regelung positiv hervor. Begründung: Bislang wurden durch verminderte Honoraransprüche über die Degression gerade jene Zahnärzte regelrecht benachteiligt, die sich in nicht optimal versorgten Gebieten engagieren. Daher wird begrüßt, dass der Gesetzgeber mit der Beseitigung der Degressionsregelung die Rahmenbedingungen für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Regionen stärken und für den zahnärztlichen Nachwuchs attraktiver gestalten will. Zahnärztliches Gutachterwesen Gutgeheißen wird auch, dass mit dem Referentenentwurf eine Er- mächtigungsgrundlage für das bundesmantelvertraglich vereinbarte Gutachterverfahren im vertragszahnärztlichen Bereich geschaffen werden soll. Geplant ist, dass Krankenkassen anstelle einer gutach- terlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Kranken- versicherung auch eine Prüfung im Wege des im Bundesmantelver- trag für Zahnärzte vorgesehenen Gutachterverfahrens durchführen lassen können. Festzuschüsse steigen Die Festzuschüsse beim Zahnersatz sollen ab dem 1. Januar 2021 von 50 auf 60 Prozent steigen. Damit steigt auch der Bonus über das Bonusheft von 60 auf 65 Prozent beziehungsweise von 70 auf 75 Prozent bei vollständigem Bonusheft, die Härtefallregelungen wer- den an die Anhebung der Festzuschüsse angepasst. Für BZÄK und KZBV Anlass, um die Regelung vor allem aus Sicht der Patienten zu begrüßen. BZÄK und KZBV zum TSVG Optimierung der Versorgung ja – Investorenstärkung nein Zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Arzttermine und eine bessere Versorgung (TSVG) fand am 22. August in Berlin eine Verbändeanhörung statt. Mit dem Gesetzesvorhaben will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die medizinische und zahnmedizinische Versorgung verbessern. Zu der Anhörung hatten die Kassenzahnärztliche Bundes- vereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht und konnten auch vor Ort die Position der Zahnärzteschaft vertreten. Die Position von BZÄK und KZBV zum geplanten TSVG ist klar: Begrüßt werden die Abschaffung der Degression, die kommende Mehrkostenregelung in der KFO und die steigenden Festzuschüsse. Die Regelungen zu MVZ sind für die zahn- medizinische Versorgung aus ihrer Sicht dagegen desaströs. Foto: adobe stock - Aycatcher 12 Politik

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