Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

zm 108, Nr. 17, 1.9.2018, (1967) unten gebracht und in ein bereitstehendes Fahrzeug verladen worden. Keiner der An- wohner hatte etwas gesehen, niemand im Haus hatte etwas gehört – kein Mieter, kein Nachbar, kein Passant. Keine Spuren, nirgends Vergeblich versuchten drei Kriminalbeamte der Spurensicherung Fingerabdrücke an den aufgebrochenen Türen und der Einrichtung der Praxis sicherzustellen: Die Einbrecher hatten Handschuhe getragen und keinerlei Spuren hinterlassen. Die Kriminalpolizei machte sehr viele Fotos zur Beweissicherung und forderte uns auf, ebenfalls so viele Fotos wie möglich zur Dokumentation anzufertigen. Außerdem informierten mich die Kriminal- beamten, dass ich noch heute meine Praxis- inventarversicherung über den Einbruch in Kenntnis setzen und unverzüglich damit be- ginnen solle, eine Schadenliste zu erstellen, um sie in den nächsten zwei Tagen der ört- lichen Polizeidienststelle vorzulegen. Da ich als Versicherungsnehmer eine Schadenminderungspflicht habe, war es zu- sätzlich meine Aufgabe, sofort dafür zu sor- gen, dass die Praxisräume wieder ordentlich verschlossen werden konnten. Die Kriminal- polizei sagte uns noch, dass dieser Einbruch kein Einzelfall sei: An demWochenende seien mehrere Zahnarztpraxen in Deutschland ausgeraubt worden – es sei sehr schwierig, die Täter zu finden und zur Rechenschaft zu ziehen. Fest stehe lediglich: Es geht um organisierte Kriminalität. Ohnmächtig, ausspioniert, ausgeliefert Wir waren alle sehr schockiert von dem Aus- maß des Einbruchs. Die Gefühle, die in so einem Moment in einem aufkommen, sind kaum in Worte zu fassen. Man fühlt sich ohnmächtig, ausspioniert, verraten und ausgeliefert. An eine zahnärztliche Berufs- ausübung ist nicht mehr zu denken. Jetzt geht es um die Existenz, ums betriebswirt- schaftliche Überleben, jetzt ist zweitrangig, ob ein Kronenrand unterfahrbar ist oder nicht. Sofort quält einen der Gedanke, ob das Praxisinventar ausreichend versichert ist, ob alle Geräte, die in einem langen Praxisleben angeschafft wurden, durch eine regelmäßige Erhöhung der Versicherungs- summe abgedeckt sind, ob zusätzlich eine ausreichende Betriebsunterbrechungsversi- cherung abgeschlossen wurde, damit die laufenden Kosten wie Löhne, Lohnneben- kosten, Miete und Finanzierungskosten gedeckt sind. Fast ein Jahr hat es gedauert, bis wir alle den Einbruch einigermaßen verarbeitet, alle entwendeten zahnärztlichen Geräte wieder- besorgt hatten und die Formalitäten mit den Versicherungen abgeschlossen waren. Eine Zeit, die geprägt war von sehr viel Stress und einer sehr hohen physischen, psychischen und finanziellen Belastung. Dr. Thomas Höner 67227 Frankenthal Tatort vor dem Eintreffen der Polizei nicht betreten. Nicht eigenmächtig han- deln. Das Leben und die Gesundheit sind höher zu bewerten als alle Sachwerte. Anzeige erstatten. Die Vorgangs- nummer der Versicherung mitteilen. Steuerberater und Rechtsanwalt informieren und diese bitten, beim Begehungstermin der Versicherung dabei zu sein. Zeitnah einen Termin mit dem Sicherheitsbeauftragten der Polizei ver- einbaren und ein Konzept für die Praxis- räume entwickeln. Auszug aus Höners Checkliste Nach dem Einbruch C HECKLISTE Chaos unter dem Schreibtisch – die Diebe demontierten fachmännisch Alarmanlage und Elektroinstallation. Alle Schubladen in den Behandlungszimmern und im Sterilisationsraum wurden geplündert. Dr. Thomas Höner Foto: privat 127 zm-starter

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