Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

zm 108, Nr. 17, 1.9.2018, (1879) Interdisziplinäre Betreuung Insgesamt kommt der interdisziplinären Be- treuung von Patienten mit Radiatio der Kopf-Hals-Region eine sehr wichtige Bedeu- tung zu. Der Hauszahnarzt soll über die be- vorstehende Strahlentherapie des Patienten unterrichtet werden. Der Sanierungsplan vor Beginn der Strahlentherapie soll inter- disziplinär vom Strahlentherapeuten, Zahn- arzt und gegebenenfalls Mund- Kiefer-Ge- sichtschirurgen erstellt werden. Der Strah- lentherapeut soll Informationen bezüglich Dosis, Zielvolumen sowie Dringlichkeit der Therapieeinleitung und Kurabilität übermitteln. In Absprache mit dem Strahlentherapeuten sollen ausschließlich notwendige zahnärztli- che Maßnahmen vor der Strahlentherapie schnellstmöglich durchgeführt werden, um zeitnah mit der Strahlentherapie zu beginnen. Zahnsanierung vor Strahlentherapie Die Notwendigkeit zur präradiotherapeuti- schen Sanierung der Mundhöhle ist durch verschiedene Studien belegt [Grötz et al., 2001; Curi und Dib, 1997]. In Abhängigkeit von Grunderkrankung und Allgemeinzu- stand umfasst die Mundhöhlensanierung die Entfernung aller harten und weichen Be- läge am Restzahnbestand, die Extraktion avitaler und nicht bereits wurzelkanalbe- handelter, fortgeschritten parodontalge- schädigter und kariös zerstörter Zähne, Wurzelreste und nicht erhaltenswerter Im- plantate, die konservierende Therapie am Restzahnbestand (Glätten scharfer Kanten an Zähnen/Zahnersatz), die chirurgische Sanierung persistierender Epitheldefekte, das Abtragen scharfer Knochenkanten und Exostosen, die Sanierung von Schlupfwin- kelinfektionen (Perikoronitis), die Motivation und Instruktion zur überdurchschnittlichen Mundhygiene und das Eingliedern in ein Nachsorge-Programm. Eine prophylakti- sche Entfernung von erhaltungswürdigen Zähnen sollte nicht erfolgen. Die individuelle Indikation und das Aus- maß der Zahnsanierung sollten sich neben der Zielsetzung der Bestrahlung (kurativ versus palliativ) und der geschätzten Le- benserwartung an der Bestrahlungsdosis, dem Zielvolumen und an patientenspezifi- schen Parametern orientieren. Maßnahmen unter und nach Strahlentherapie Oberste Priorität unter der Bestrahlung hat neben einer intensiven Mundhygiene die Gewebeschonung und das Vermeiden eines Unterbrechens der Strahlentherapie. Des- halb soll in der Phase der Bestrahlung bis zum Abheilen der radiogenen Akuttoxizitäten Überblick über die notwendigen Maßnahmen vor Strahlentherapie entsprechend der Eingruppierung der Patienten in eine der vier Gruppen Patienteneigene Parameter Zahnlose Patienten ohne enorale Weichteil- Knochen-Wunden und ohne radiologisch nachweisbare pathologische Befunde Konservierend nicht sanierbarer Zahnstatus Konservierend therapierbare Karies und Zahnfleischtaschen <3mm (Sondierung) Keine aktiven kariösen Läsionen und sehr gute Mundhygiene Tabelle 1; Quelle: Krüger et al. Maßnahmen vor Strahlentherapie Nach Bildgebung keine weitere Vorbehandlung Indikation zur Totalsanierung Zurückhaltende risikoadaptierte Zahnsanierung Keine Zahnsanierung notwendig 12.–13.10.2018 MESSE STUTTGART 28. – 29.09.2018 LEIPZIGER MESSE Innovationen, Fortbildung, Beratung: Die wichtigsten Dental-Fachmessen in Südwest- sowie Mittel- und Ost- deutschland decken alle Themen ab, die Ihre Branche bewegen. Informieren Sie sich schnell und kompakt über: • Prophylaxe • Hygiene • Praxisführung • und vieles mehr Mehr Informationen unter: www.fachdental-suedwest.de www.fachdental-leipzig.de Eintrittskarten- Gutscheine erhalten Sie von Ihrem Dental-Depot!

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