Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 108, Nr. 18, 16.9.2018, (2041) Umgebung zu achten. „In allen Fällen ist Folgendes ganz wichtig“, so Kaschke. „Man braucht bei Menschen mit Behinderung, die oftmals Angst vor der Behandlung haben oder auch Angst, den Zahnarzt mit ihrer Behinderung zu konfrontieren, Geduld und Ruhe. Hektik und Stress gehören nicht dazu. Oftmals hängt der Behandlungserfolg nicht vom Schweregrad der Behinderung ab, son- dern vom zwischenmenschlichen Verhältnis. Wenn man über viele Jahre Menschen mit Behinderung betreut, wird man feststellen, dass sich sehr viele zum Schluss in der Behandlung nur noch wenig von anderen Patienten unterscheiden.“ Ihr Tipp: Zahnarztpraxen, die sich im Be- reich Behindertenzahnmedizin weiterbilden wollen, können Mitglied der Arbeitsgemein- schaft Zahnmedizin für Menschen mit Be- hinderung oder besonderen medizinischen Unterstützungsbedarf (AG ZMB) werden oder deren Fortbildungsangebote auf der Jahres- tagung – in diesem Jahr vom 27. bis zum 29. September in Dortmund – besuchen. Auch die Landeszahnärztekammern bieten entsprechende Fortbildungen an. „Bauliche Veränderungen waren kaum nötig“ Die Kooperation mit einem Seniorenheim motivierte den Berliner Zahnarzt Dr. Helmut Kesler dazu, seine eigene Praxis mehr auf ältere Patienten und Patienten mit Pflege- bedarf einzustellen. „Dadurch erkannte ich schnell die Notwendigkeit, Patienten mit ein- geschränkter Mobilität verstärkt in unserer Praxis zu behandeln“, berichtet der Nieder- gelassene. „Dann haben wir den Zugang zu unserer Praxis vereinfacht, indem wir die Stufen durch eine rollstuhlgerechte Rampe ersetzt haben. Umfassende bauliche Ver- änderungen sind für die Behandlung von Pflegebedürftigen gar nicht zwingend nötig, habe ich festgestellt.“ Viel wichtiger ist aus Sicht des 57-Jährigen, der auch aktives Mitglied der DGAZ ist, die Behandlung des pflegebedürftigen Patien- ten gut vorzubereiten. Kesler beschäftigt sich daher vor der eigentlichen Behandlung eingehend mit der Anamnese und der rechtlichen Sachlage. „Bevor ich behandeln kann, muss ich wissen, ob der Patient einen Vormund hat, der das absegnen muss“, er- klärt er. „Das gilt auch für den Fall, dass der Patient, wenn man ihn im Heim oder zu Hause antrifft, geistig sehr klar und an- sprechbar ist.“ Im Seniorenheim sei der Pflegedienstleiter ein guter Ansprechpartner, um sich über Vormundschaften zu informie- ren. Oder der Blick in die Patientenakte. Im häuslichen Umfeld könne ein ambulanter Pflegedienst weiterhelfen. „Erfährt man auf diesemWeg nichts, muss man das Gespräch mit den Angehörigen suchen. Können Sie nicht belegen, wie die Vormundschaft geregelt ist, ist es dringend ratsam, sich die Behandlung schriftlich erlauben zu lassen. Ohne etwas Schriftliches sollte man nicht behandeln“, so Kesler. Nach entsprechenden Vordrucken kann man sich bei der DGAZ erkundigen. „Darüber hinaus ist es natürlich wichtig, dass man auf die besonderen körperlichen Befindlichkeiten der Patienten eingeht. Manche Patienten können zum Beispiel nicht den Rollstuhl verlassen und müssen so zwangsläufig in diesem behandelt werden. Andere Patienten haben geistig emotionale Einschränkungen und lassen sich nur mit der Unterstützung von Angehörigen oder Pflegern behandeln“, führt der Zahnarzt aus. Generell empfiehlt Kesler den Besuch von Fortbildungen, um sich auf die Behandlung pflegebedürftiger Patienten einzustellen. „Ganz egal, ob es sich um rechtliche Aspekte, um die richtige Ausstattung, die Zusammenstel- lung eines Hausbesuch-Koffers oder ergo- nomische Tipps handelt: Die Pionierarbeit ist geleistet und man kann von den gesammel- ten Erfahrungen der Kollegen profitieren“, erklärt der Berliner. Die praktischen Tipps seien es, die den Unterschied machten. „Man sollte zum Beispiel im Seniorenheim immer an die Prothesenmarkierung denken, um sich unnötige Arbeit zu ersparen.“ Fort- bildungen im Bereich Seniorenzahnmedizin und Patienten mit Pflegebedarf zu finden, ist laut Kesler deutschlandweit kein Problem. Sein Team und er bildeten sich regelmäßig im Bereich aufsuchende Behandlung und Behandlung von Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf weiter. Gute Ansprech-

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