Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 108, Nr. 18, 16.9.2018, (2067) mit einem Virtual Private Network (VPN) in der Praxis erforderlich. Die über ein Jahr gegebene Monopolsituation mit nur einem einzigen Konnektoranbieter beginnt sich erst jetzt aufzulösen. Die Anbieter werben jedoch seit Monaten, wenn nicht Jahren, mit TI-Paketen, können aber bis heute nicht oder nur unzureichend liefern. Ähnlich ver- hält es sich in anderen Bereichen, sodass Vorteile durch rabattierte Preise zwar ver- lockend sind, nicht aber unbedingt ziel- führend sein müssen. Sicherheit geht vor Zwingend und zielführend ist jedoch die Auseinandersetzung mit den Themen Daten- schutz und -sicherheit. Hierzu möchte ich allen Leserinnen und Lesern noch einmal die zm-Ausgabe 04/2018 ans Herz legen, in der eine umfangreiche Darlegung im Zusam- menhang mit der Cybersicherheit erfolgte. Ein „Muss“ für jede Zahnarztpraxis – denn an dieser Stelle laufen die einzelnen Stränge zusammen. Einerseits macht erst die zuneh- mende Digitalisierung und die immer grö- ßer werdende Menge digitaler Daten die Gesundheitsbranche für kriminelle Dritte interessant – andererseits muss ich mir ohne eine digitale Datensicherung bereits in einem Brandfall keine Sorgen mehr um Hacker oder Viren machen, sondern werde vor den Trümmern meiner wirtschaftlichen Existenz stehen. Nicht zuletzt im Hinblick auf die ver- schärfte gesetzliche (strafrechtliche) Grund- lage seit Mai dieses Jahres sollte sich jeder Praxisinhaber die Frage stellen, ob er sich und seine Praxis datenschutzrechtlich gut aufgestellt sieht. Hierzu zählen selbstver- ständlich auch die Online-Aktivitäten auf der Website, bei Bewertungsportalen oder in sozialen Netzwerken. Fazit Vor der Umsetzung von Digitalempfehlun- gen ist die Notwendigkeit für die Praxis zu betrachten, die entweder durch rechtliche Vorschriften oder aber durch wirtschaftliche Effizienz begründet sein kann. Im zweiten Schritt ist der Mehrwert für Mitarbeiter und Patienten zu überprüfen. Hierbei kann die Auseinandersetzung mit einem unabhängi- gen Fachmann hilfreich sein. So kann sicher- gestellt werden, dass spontane Käufe ver- mieden und die tatsächlichen Bedürfnisse der Praxis betrachtet werden. Ich empfehle daher, immer einen Schritt zurückzutreten und das große Ganze zu betrachten. Man muss nicht jeden Trend mitmachen! In diesem Sinne … Ihr Christian Henrici Henrici@opti-zahnarztberatung.de www.opti-zahnarztberatung.de Mit der Erfahrung aus mehr als 2.100 umfassenden Mandaten in zehn Jahren beantwortet der Praxisexperte und Hauptgesellschafter der Opti Zahnarzt- beratung Fragen von Mandanten und Lesern zum Unternehmen Zahnarzt- praxis. Der Einblick in seinen „Praxis“- Alltag soll Lö- sungsansätze aufzeigen, um Problemen in der Praxis so früh wie möglich be- gegnen zu können. Oder besser – um diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Henrici hilft – der Praxisflüsterer Fotos: [M] nosorogua/martialred-Fotolia / zm-mg

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