Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

zm 108, Nr. 20, 16.10.2018, (2300) Arztbewertungsportale – Was tun Kammern gegen flächendeckende Korrumpierung? \ Leserbrief zu „Zahnärztekammer Hamburg warnt: Wer sich auf dieses Angebot einlässt, handelt rechtswidrig!“, zm 18/2018, S. 18–20. Was es mit der Echtheit der Bewertungen bei Portalen wie jameda auf sich hat, das haben WDR, RBB und NDR mit drei un- abhängigen Stichproben bereits nachgewiesen: Sie ist konstruiert, denn jeder kann beliebige Arzt- Bewertungen schreiben und sie werden in aller Regel ins Netz gestellt und im Profil der Ärzte veröffentlicht. Jeder kann dieses Experiment selbst wiederholen und sich von seiner Richtigkeit überzeugen. Die Mindestanfor- derung an eine Echtheits-Prüfung – ganz einfach durchzuführen – wäre ein Smart-Phone-Foto von einer Überweisung, einem Rezept oder einer Krankschreibung, die auch jeder bewertete Arzt – ggf. anonymisiert – anfordern könnte. Das ist bei jameda offensichtlich gar nicht erwünscht. Denn wenn „gemogelt“ wird, dann aktiviert das bei den Portal-Teilnehmern – ob Kunde oder nicht – einen psychologischen Mechanismus: Sie schlüpfen in die Kinderrolle und jameda wird zur Autorität, zur potentiell strafenden Eltern- instanz. Gut durchdacht von Betreiberseite und fatal für die Bewerteten, die in die Falle tre- ten, wenn sie ihre Noten auf- hübschen, statt sich zusammen mit den Kammern zur Wehr zu setzen. Bewertungsfabriken spielen nur eine untergeordnete Rolle und wenn jameda gegen diese vorgeht, dann macht man sich nur vom Bock zum Gärtner, denn es ist offensichtlich und leicht nachweisbar, dass jameda Bewertungs-Durchschnitte zu Gunsten seiner Kunden manipu- liert. Wie das? Man winkt schlechte Bewertungen bei Nicht-Kunden in der Regel durch und blockiert sie in der Regel bei Kunden, denn es liegt im freien Ermessen des Portalbetreibers, was eine obsolete Schmähkritik oder Tatsachenbehauptung ist. Beide Begriffe sind sehr dehn- und interpretierbar! Die Kammern sind Teil des Pro- blems, weil sie sich gegenüber Portalen, die offenkundig unlau- teren Wettbewerb betreiben, seit 10 Jahren permissiv verhalten und Ärzte und Zahnärzte im Stich lassen, statt massiven Druck auf die Wettbewerbsbehörden auszuüben, damit dem Spuk endlich ein Ende bereitet wird. Sie stellen die Kollegen vor die Al- ternative, sich der „Schutzgeld- erpressung“ – wie es die Rechts- anwältin der Kölner Dermatolo- gin formulierte – zu beugen oder eine Rufschädigung in Kauf zu nehmen. Da liegt die Versuchung nicht fern, aus Notwehr den fal- schen Weg einzuschlagen. Der wohlfeile Appell der Hamburger Zahnärztekammer ist also mit Vorsicht zu genießen. Die Frage muss doch lauten: Verletzen die Kammern ihre Fürsorge- und Auf- sichtspflicht mit ihrer permissi- ven Grundhaltung gegenüber „Bewertungs“-Portalen, deren Geschäftsmodell auf eine flä- chendeckende Korrumpierung im Gesundheitswesen hinaus- läuft? Dr. P. Gorenflos, Berlin Klinisch-ethische Falldiskussion – Hilferuf eines sterbenden Gesundheitswesens? \ Zum Beitrag „Die klinisch-ethische Falldiskussion: Therapieentscheidung pro Finanzen oder pro Patient?“, zm 17/2018, S. 72–76. Der vorgetragene Ethikfall klingt wie ein letzter Hilferuf unseres sterbenden Gesundheitswesens. Schon dass wir uns über Ethik unter- halten, ist ein Zeichen. Sterbend deshalb, weil im vorliegenden Fall weder die Kronen noch die Füllungen kostendeckend erstattet wer- den, also die Patientin so oder so zuzahlen muss. In der aktuellen Dis- kussion über Organtransplantation z. B. geben auch nur ganz wenige Mutige zu, dass auch wegen mangelnder Kostendeckung weniger transplantiert wird. Zum Fall selber wäre zu bemerken, man sollte erst einmal Karies ex machen, um zu sehen, was übrig bleibt. Die Grenzlinie Füllungsrand-Zahn wird kaum kürzer sein als ein Kronen- rand, was die kritischen Bereiche wären. Eine Krone schlecht zu reden wegen des „Beschleiftraumas“‘ oder des vermeintlich höheren Substanzverlusts ist sicher nicht angezeigt und würde der zahnheil- kundlichen Kunst nicht gerecht werden. Dr. Jens Wilhelms, Hannover Corrigenda \ Im Artikel „Zahnmedizinstudierende sollen Versorgung auf dem Land sichern“ in den zm 17/2018 wurde einem Bild eine falsche Bildunterschrift zugewiesen. Es entsteht der Eindruck, dass auf dem Bild Katja Kehlbeck aus der Praxis Savenije & Kollegen aus Rahden zu sehen ist. Stattdessen wurde das Bild jedoch in der Praxis von Dr. Robert Koss aus Münster aufgenommen. Korrekt muss die Bildunterschrift lauten: „Die Famulatur ist sehr sinnvoll und eine Bereicherung für alle Parteien“, findet das Praxisteam von Dr. Robert Koss aus Münster. Und auch der Inhaber sagt: „Es hat viel Spaß gemacht!“ zm 8 Leserforum

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