Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

zm 108, Nr. 20, 16.10.2018, (2386) Z ä PP Mithilfe des ZäPP will die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) noch näher an die Basis des Alltags von Praxisinhabern: Bis- lang ermittelte die KZBV über die bekannte Kostenstrukturerhebung (KSE) Daten, um etwa in den Verhandlungen mit den Kranken- kassen ein realitätsnahes Bild der wirklichen Kostensituation in den Zahnarztpraxen dar- stellen zu können. Das ZäPP löst nun die bewährte KSE ab und soll diese in ihrer Aus- sagekraft übertreffen. Ziel des ZäPP ist es, eine möglichst aussagekräftige Datengrund- lage über die Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Entwicklung – insbesondere der Kosten-, Einnahmen- und Versorgungs- strukturen – in den Zahnarztpraxen zu ge- winnen. Die Methode: Um wissenschaftlich fundierte Daten liefern zu können hat die KZBV das Zentralinstitut für die kassenärztliche Ver- sorgung in Deutschland (Zi) beauftragt, die Erhebung durchzuführen. So können die Neutralität und die Wissenschaftlichkeit unterstrichen werden – schließlich ist das In- stitut eine im Gesundheitswesen anerkannte Forschungseinrichtung. In diesem sowie auch in den Folgejahren soll eine neue Datengrundlage zu den Rahmen- bedingungen und wirtschaftlichen Entwick- lungen der Praxen in ganz Deutschland ge- schaffen werden. Der Appell von Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Jeder vollständig aus- gefüllte und fristgerecht eingereichte Frage- bogen zählt! Das stärkt die Position des gesamten Berufsstandes auf Landes- und KZBV-Erhebung ZäPP: Warum sich die Teilnahme lohnt Noch bis zum 16. November ist für Zahnärzte Gelegenheit, sich am Zahnärzt- lichen Praxis Panel (ZäPP) zu beteiligen. Mit der Erhebung möchte die KZBV detaillierter darstellen, wie es um die strukturelle und wirtschaftliche Situation von Praxen hierzulande bestellt ist. Dabei bietet das ZäPP gleich zwei Vorzüge: Es liefert notwendige und valide Daten für die KZBV – und ein kostenfreies Benchmarking für die teilnehmenden Praxen. Ende Juli hat das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) eine bundesweite Erhebung zur Wirtschaftslage in Zahnarztpraxen und zu wichtigen Rahmenbedingungen für die vertragszahnärztliche Versorgung gestartet (Der QR-Code verweist auf die Webseite www.zäpp.de ). Foto: vinnstock - Fotolia.com Der Ausgangspunkt für ZäPP liegt schon etwas zurück, wurde durch gesundheitspolitische Überlegungen vorbereitet und schließlich vom Gesetzgeber in Regulierungen ausfor- muliert: Mit dem GKV-Versorgungs- strukturgesetz aus dem Jahr 2012 hat die Bundesregierung neue Kriterien für die Vergütungsveränderung ab 2013 geschaffen. „Seitdem werden die Gesamtvergütungen unter Berück- sichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwick- lung, der Kosten- und Versorgungs- struktur, der für die vertragszahn- ärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs zahnärztlicher Leistungen vereinbart“, sagt Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vor- standes der Kassenzahnärztlichen Bun- desvereinigung (KZBV). Insbesondere dem Kriterium der Kosten- und Ver- sorgungsstruktur sei in den Verhand- lungen mit den Kassen eine immer größere Bedeutung zugekommen. \ Neue Kriterien für Vergütungsänderungen 94 Politik

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