Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 109, Nr. 01-02, 16.1.2019, (6) Frauenquote – Ein legitimes Mittel zur Gleichstellung \ Zum Leserbrief „Frauenquote – Besser losen statt Wahlmanipulationen“, zm 21, S. 11. Die Brisanz der besorgniserregen- den Unterrepäsentanz von Frauen in der Standespolitik scheint nicht verstanden worden zu sein. Die Selbstverwaltung ist maßgeb- lich abhängig von ihren Mitglie- dern, sprich von der Zahnärzte- schaft. Derzeit besteht sie aus ca. 32.000 weiblichen und 37.000 männlichen praktizierenden Zahn- ärzten. Obwohl der Anteil der weiblichen Berufsausübenden seit 2007 stetig gestiegen ist, hat sich in der Geschlechterverteilung der Interessenvertretung aufgrund struktureller Diskriminierung bis dato nichts verändert. Der weibliche Anteil ist mit 5–17% besorgnis- erregend unterrepräsentiert. Das direkte Einfließen weiblicher Im- pulse in die Gestaltung der Stan- despolitik ist damit stark limitiert. Nach einer Prognose des Instituts Deutscher Zahnärzte (IDZ/Köln) werden es in im Jahr 2030 ca. 42.500 weibliche und 28.000 männliche Zahnärzte sein. Bei einem Verhältnis von fast 70 zu 30% sprechen wir hier absolut nicht von Randgruppen! Um unsere zahnärztliche Zukunft zu sichern und damit unsere Selbst- bestimmung, die eben das System der Selbstverwaltung ausmacht, ist es unsere unabdingbare ver- antwortungsbewusste Pflicht, für eine angemessene Beteiligung der Zahnärztinnen an der Bewälti- gung der standespolitischen Aufgaben und Herausforderungen zu sorgen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die junge Generation das Risiko der Selbstständigkeit scheut und dass der zunehmende Trend auf neue Formen zahnärzt- licher Berufsausübung (MVZ) die freiberuflich unabhängige Zahn- arztpraxis in Gefahr bringt. Dieser Trend wird maßgeblich mitbe- stimmt durch die junge Genera- tion der Zahnmediziner, mittler- weile bis zu 70% weiblich. Wenn wir wirklich effektiv gegen Fremdinvestoren vorgehen wol- len, ist es unsere aufrichtige Pflicht, junge Menschen, allen voran die Frauen, in die Politik einzubeziehen. Aber wie wollen wir die junge Zahnmediziner- Generation einbinden, überzeu- gen und für die Freiberuflichkeit motivieren mit dem aufgeklärten Wissen, dass eine reine männer- bestimmte Führung obsolet ist? Eine unzureichende weibliche Repräsentanz bedeutet außerdem unzureichende Interessenvertre- tung. Unzureichend vertretene Interessen führen zu ungünstigen Bedingungen, die Frauen von der Selbstständigkeit abhalten, was wiederum dazu führt, dass ältere Kollegen ihre Praxen nicht veräußern können. Dies ist eine ernsthafte Bedrohung der Frei- beruflichkeit und nicht nur das. Schaffen wir es nicht die Belange der jungen Zahnärztinnen, denen die Vereinbarkeit von Familie und Praxis höchst wichtig ist, ernst- haft zu berücksichtigen, um sie bestenfalls Vollzeit in den Beruf zu bringen, ist auch der Sicher- stellungsauftrag in Gefahr. In einer ausgewogenen Interessen- vertretung sollten sich Frauen anteilig der Menge unter den praktizierenden Zahnärztinnen in der Politik und in den Gremien und Führungspositionen wieder- finden. Um dies zu gewährleisten, ist eine Übergangsquote, nach den Lippenbekenntnissen der ver- gangenen Jahre, unabdingbar. Eine Quotenforderung hat nichts mit Wahlmanipulation zu tun, sondern stellt ein legitimes Mittel zur Gleichstellung dar. Durch den hohen Frauenanteil in der AS- Akademie sind weibliche Kom- petenz und Engagement ge- währleistet. Mit einer ausgewo- genen Teilhabe der Geschlechter in den Gremien der Körperschaf- ten, ihrer Verbände und den Organisationen der Zahnärzte- schaft, werden wir unsere frei- beruflichen Forderungen glaub- hafter vermitteln können. Wird das weibliche Geschlecht jetzt und in Zukunft nicht gefordert und in die Gestaltung der zahn- ärztlichen Rahmenbedingungen eingebunden, setzen wir wieder ein Stückweit mehr unsere Selbstbestimmtheit aufs Spiel – das kann nicht im Sinne der gesamten Kollegenschaft sein. Dr. Anke Klas, Bonn, Präsidentin VdZÄ Anbindung an die TI – ... und am anderen Ende nur ein Anrufbeantworter \ Zum Leserbrief von Dr. Mazloumi „Anbindung an die TI – ein No-Go für die Praxis, zm 21/2018, S. 10. Der Beitrag von Dr. Mazloumi beschreibt exakt die Probleme, die wir seit Einführung der TI fast täglich in unserer Praxis haben. Es geht zu oft zu viel Zeit verloren, um die Funktionsfähigkeit des Computers trotz Suppo11 wiederherzustellen. Dies ist nicht meine Aufgabe und auch nicht die meiner angestellten Kollegen, sondern unsere Aufgabe ist die Erfüllung des Versorgungsauftrags gegenüber unseren Patienten! Wir haben ein perfektes Terminmanagement ohne wesentliche Warte- zeiten, was jedoch sensibel ist und durch solche künstlich gemachten Probleme zum Nachteil der Patienten entscheidend gestört wird. Aktuell hatten wir am Samstag Bereitschaftsdienst. Das Lesegerät war außer Funktion, die Aktivzeiten hochfrequentiert mit fremden Patien- ten, von denen keinerlei Daten im Computer gespeichert waren. Der Hilferuf bei der Hotline wurde von einem Anrufbeantworter registriert mit der Ansage, ein Techniker werde zurückrufen. Das ist den gesamten Tag nicht erfolgt. Wir Zahnärzte und Ärzte haben dem Unternehmen mit nicht selbst gewollter Einführung der TI einen sicher lohnenden Umsatz beschert und können wohl mehr als erwarten, dass wir bei auftretenden Pro- blemen auch am Wochenende betreut werden. Wie Dr. Mazloumi treffend formuliert, laufen wir nur den Versicherungs- nachweisen hinterher. Um dies zu vermeiden, stellt sich die Frage, in letzter Konsequenz den Notdienst nicht durchzuführen oder Leistun- gen an Patienten in Rechnung zu stellen mit der Option Erstattung durch die GKV. Mit den Worten von Dr. Mazloumi: Es besteht dringender Handlungs- bedarf aufseiten unseres Berufverbands, der Kammern und der Politik. Mary Leser, Erfurt 8 Leserforum

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