Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 03

zm 109, Nr. 3, 1.2.2019, (138) D ementsprechend begrüßte die KZBV die Entscheidung des Gemeinsa- men Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Ja- nuar, diese Leistungen in den GKV-Katalog aufzunehmen. Bereits im Jahr 2014 hatte die Zahnärzteschaft ein wissenschaftliches Kon- zept zur Vermeidung frühkindlicher Karies mit dem Ziel vorgelegt, Versorgungslücken bei der Vermeidung und Behandlung von Early Childhood Caris (ECC) – auch „Nuckel- flaschenkaries“ – zu schließen. Ein Meilenstein im Kampf gegen ECC Der G-BA-Beschluss wird jetzt dem Bundes- gesundheitsministerium zur Prüfung vorge- legt und tritt nach Nichtbeanstandung und fristgerechter Veröffentlichung im Bundes- anzeiger, zum 1. Juli in Kraft. Hat der Bewer- tungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Bema) entschieden, können die neuen Leistungen dann in der Praxis erbracht werden. „Das ist ein großer Erfolg im Kampf gegen frühkindliche Karies“, veranschaulichte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. „Zugleich ist es ein wichtiger Meilenstein, um unsere kleinsten Patienten künftig noch besser zu schützen und für sie optimale Voraussetzungen für eine lebens- lange Zahn- und Mundgesundheit zu schaffen.“ Eßer appellierte an alle Eltern, die neuen zahnärztlichen Früherkennungs- untersuchungen im selben Umfang für ihre Kinder wahrzunehmen wie die bereits seit Jahren erfolgreich bewährten ärztlichen Untersuchungen für Kinder. Die neuen Untersuchungen Die neuen zahnärztlichen Untersuchungen setzen insbesondere bei den Ursachen früh- kindlicher Karies an. Sie beinhalten unter anderem \ die eingehende Untersuchung des Kin- des, \ die Beratung der Eltern \ und eine Anleitung zum täglichen Zäh- neputzen beim Kleinkind. Außerdem haben Kleinkinder bis zum 33. Lebensmonat zusätzlich Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr in der Zahn- arztpraxis. Der KZBV zufolge wird dadurch dem Ent- stehen der Nuckelflaschenkaries wirksam vorgebeugt und bereits entstandener Initial- karies effektiv entgegengewirkt. ck Endlich: Zahnmedizinische Vorsorge für Kleinkinder! Ab Juli sind für kleine GKV-Versicherte bis zum vollendeten 33. Lebensmonat drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen plus Schmelzhärtungs- maßnahmen vorgesehen. Das von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) bis zuletzt hart durchgefochtene Konzept der Zahnärzteschaft zur zahn- medizinischen Prävention bei Kleinkindern ist damit weitgehend umgesetzt. Frühkindliche Karies (Early Childhood Ca- ries, kurz ECC) gilt als häufigste chroni- sche Krankheit bei Kindern im Vorschulal- ter. Immer häufiger weisen Kinder kariöse Zähne auf, wenn sie die Gruppen- und In- dividualprophylaxe erreichen. Während die Kariesprävalenz bei den 12-Jährigen deutlich gesunken ist, zeigen aktuelle Un- tersuchungen bei unter 3-Jährigen fast keine Kariesreduktion: Zwischen 10,5 und 16,6 Prozent der 3-Jährigen haben Karies*. Bereits 2014 hatte die Zahnärzteschaft deshalb das wissenschaftliche Konzept „Frühkindliche Karies vermeiden“ vorge- legt, um ein gutes Gesundheitsverhalten und die bestmöglichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Zahn- und Mundge- sundheit auch bei dieser vulnerablen Pa- tientengruppe zu etablieren und Karies, Zahnfleischentzündungen, Zahnverlust sowie entsprechende Folgeerkrankungen zu vermeiden. Hauptproblem ist , dass die zahnmedizi- nischen Präventionsleistungen der ge- setzlichen Krankenversicherung bislang erst ab dem 30. Lebensmonat einsetzen. Die Betreuung allein durch den Kinder- arzt in den ersten drei Lebensjahren reicht aber offensichtlich zur Senkung des Er- krankungsrisikos nicht aus, denn immer öfter weisen Kinder, wenn sie die Grup- pen- und Individualprophylaxe erreichen, bereits kariöse Zähne auf. Dabei entand annähernd die Hälfte dieser Defekte, die bei der Einschulung festgestellt werden, schon in den ersten drei Lebensjahren. Die drei zusätzlichen Früherkennungsun- tersuchungen und Schmelzhärtungs- maßnahmen sollen diese Versorgungslü- cken schließen. Seit September 2016 sind im gelben Kin- deruntersuchungsheft auf Betreiben der KZBV als stimmberechtigte Trägerorgani- sation im G-BA außerdem Verweise zu vertragszahnärztlichen Früherkennungs- untersuchungen vorgesehen. *IQWiG, Fluoridapplikation im Milchge- biss zur Verhinderung von Karies, Rapid Report 2018. Das Konzept der Zahnärzteschaft Frühkindliche Karies vermeiden Foto: AdobeStock - Jürgen Fälchle 12 Politik

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