Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05

zm 109, Nr. 5, 1.3.2019, (419) TSVG-Änderungsantrag Koalition will strenge Regeln zum Zahnarzt-Bonusheft lockern Die Koalition will offenbar die Regeln beim Bonusheft für Zahn- ersatz lockern. Laut einem Ände- rungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen GKV-Versicherte künftig auch dann den Krankenkassen- Bonus bekommen, wenn sie den jährlich vorgeschriebenen Kontrollbesuch beim Zahnarzt einmalig verpasst haben. Wer durch das Bonusheft be- legen kann, dass er in den ver- gangenen fünf Jahren jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt war, bekommt von seiner Kranken- kasse für Zahnersatz einen Zu- schuss von 60 statt 50 Prozent der Regelversorgung, bei min- destens zehn Jahren Nachweis sind es 65 Prozent. Wie Medien mit Verweis auf das Redaktions- Netzwerk Deutschland (RND) berichten, soll die Aufweichung jedoch nur in „begründeten Ausnahmefällen“ gelten, zum Beispiel wenn der Versicherte schwer erkrankt sei und deshalb nicht zum Zahnarzt gehen könnte. Ein Änderungsantrag der FDP- Bundestagsfraktion zum TSVG sieht außerdem vor, dass das Bonusheft in Zukunft in elektro- nischer Form verfügbar sein soll, denn, so heißt es in der Begrün- dung wörtlich: „Das Bonusheft ist papiergebunden und insofern für eine digitale Übermittlung von Informationen im Sinne eines elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahrens nicht geeignet. Deshalb sollte das Bonusheft zukünftig in elektronischer Form verfügbar sein.“ ck Foto: adobe.stock – Guido Grochowski Alles für die validierte Aufbereitung in Ihrer Praxis! www.euronda.de Gehen Sie auf Nummer Sicher! Live vor Ort auf der Halle 10.1 · Stand A030-B031 45 Nachrichten

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