Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11
zm 109, Nr. 11, 1.6.2019, (1201) (ZäPP)“ als geeignetes Mittel erschienen, die Entwicklung der Kostenstruktur und der Kosten der zahnärztlichen Praxen zu erfassen und die Praxen wirt- schaftlich zu durchleuchten. Die Pläne und ökonomischen Gedankenspiele von „Pay for Performance“ (P4P oder Prämie für den Behandlungserfolg) haben sich längst als für Praxen unrealisierbar erwiesen, da die Beteiligung der Patienten am Behandlungserfolg nicht zu widerlegen ist. Der Aufwand für das ZäPP scheint unangemessen: Die Zahlen der Einnahmeseite und der Praxisergebnisse im Detail liegen seit Jahren der KZBV bzw. den KZVen vor, wie man detailliert (durchschnittliche Umsatzzahlen der saarländischen Praxen) der Saarbrücker Zeitung vom 09. März 2019 entnehmen kann. Die Ergebnisse des ZäPP können in Verhandlungen nur als Durch- schnittswerte aller Praxen, die unterschiedliche Versorgungs- niveaus und Qualitätskriterien haben, Verwendung finden. Ob daraus ein belegbarer Anspruch auf höhere Vergütungen abge- leitet werden kann, ist mehr als fraglich, weil jedwede Einkom- menshöhe der Zahnarztpraxen von den Verhandlungspartnern unterschiedlich als gerechtfertigt angesehen werden kann. Be- kanntlich wird die Honorierung der Zahnärzte auch in der ver- öffentlichten Meinung der Presse überschätzt. Insofern ist das ZäPP für Honorarverhandlungen wenig zielführend. Alleine schon das sinkende Niederlassungsinteresse junger Kolleginnen und Kollegen in den ländlichen Gebieten zeigt deren Befürchtungen des wirtschaft- lichen Misserfolgs auf. Und diese Befürchtungen sind begründet. Die negativen Folgen der aus- schließlich an ökonomischen Gesichtspunkten ausgerichteten Gesundheitspolitik in den letzten Jahrzehnten treten nun deutlich zu Tage: 35 Jahre Budgetierung (offiziell 25 Jahre), Festschreiben des Punktwerts der GOZ seit über 30 Jahren und die nach Produktionsgesichtspunkten der Industrie ausgerichtete Praxis- führung („Produktionslogik“ nach Giovanni Maio in „Werte für die Medizin“, 2018) beginnen nicht nur Auswirkungen auf das Be- handlungsniveau, sondern auch auf die flächendeckende Bereit- stellung zahnärztlicher Behand- lungen zu haben. Das neue Ter- minservice- und Versorgungs- gesetz (TSVG) wirkt als Verstär- kung der o. g. Art der Praxis- führung durch Antreiben der Leistungsmenge, der weiteren „Rationalisierung“ der Patienten- versorgung und der „Produk- tionslogik im industriellenMaß- stab“. Beim so geförderten (Zahn)Arzt als Manager tritt die eigentliche Zuwendung bei der Behandlung des Patienten weiter in den Hintergrund. Die ministerielle Fehlentscheidung, fachgleiche Z-MVZs zuzulassen, hat den Standortvorteil, den die urbanen Zentren in vielen außer- beruflichen Lebensbereichen bieten, zur Wirkung kommen lassen, so dass die Anzahl der Praxisgründungen als Z-MVZs durch Fremdinvestoren in den Städten deutlich gegenüber dem „flachen Land“ ansteigen konnte. Ein Ausgleich dieses Standortnachteils für das „flache Land“ kann auch nicht mit kollektivistischen Maßnahmen der Selbstverwaltungsorgane bei Begleitung durch das ZäPP erreicht werden. Dr. H.-J. Tascher, Heusweiler
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