Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

zm 109, Nr. 12, 16.6.2019, (1399) Schritt 2: Patient mit Verdacht auf Parodontitis Wenn das Vorhandensein von interdentalem CAL bei der oralen Untersuchung des Patienten einen Verdacht für einen Fall von Parodontitis ergibt, müssen wir ab- klären, ob dieser CAL nur durch lokale Faktoren ver- ursacht wird – Endo-Paro-Läsionen, vertikale Wurzel- frakturen, Karies, Restaurationen oder impaktierte dritte Molaren. Wenn nicht, dann müssen wir abklä- ren, ob der interdentale CAL in mehr als einem nicht- benachbarten Zahn vorhanden ist. Wenn dies der Fall ist, handelt es sich um einen Parodontitis-Patienten und wir müssen eine umfassende parodontale Diagnose durch Erhebung eines Parodontalstatus und eines Röntgenstatus stellen. Wenn der Parodontalstatus keine PPD von 4 mm oder mehr anzeigt, müssen wir den Gesamt-BOP bewerten. Wenn der BOP mindestens 10 Prozent ist, lautet die Diagnose „gingivale Entzündung bei einem Parodontitis-Patienten“; wenn sie niedriger als 10 Prozent ist, lautet die Diagnose „Patient mit einem reduzierten, aber gesunden Parodontium“. Wenn der Parodontalstatus PPD von 4 mm oder mehr zeigt, lautet die Diagnose ein Fall von „Parodontitis“, der nach Stadium und Grad beurteilt werden muss. Schritt 3a: Parodontitis- Fall, dessen Stadium festgelegt werden muss Um das Stadium eines individuellen Paro- dontitis-Falles festzustellen, sind folgende Informationen erforderlich: vollständiger Röntgenstatus, ein Parodontalstatus und die parodontale Vorgeschichte des Zahn- verlusts (periodontal history of tooth loss, PTL). Zuerst bewerten wir das Ausmaß der Erkrankung, indem beurteilt wird, ob CAL/ BL weniger als 30 Prozent der Zähne (loka- lisiert) oder 30 Prozent und mehr betrifft (generalisiert). Dann definieren wir das Stadium der Erkrankung, indem wir die Schwere (mit CAL, BL und PTL) und Kom- plexität (durch die Beurteilung von PPD, Furkations- und intraossären Läsionen, Zahnhypermobilität, sekundärem okklusa- lem Trauma, Bisskollaps, Zahnwanderung, Auffächern oder weniger als zehn okkludie- rende Zahnpaare) bestimmen. 81

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