Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 109, Nr. 13, 1.7.2019, (1451) \ Begrüßt wird eine Positivliste für digitale Gesundheits-Apps, weil diese die Beratung von Patienten erleichtere. Gefordert wird, dass der Patient die vollständige Datenhoheit über die Daten bekommt (Recht auf Widerruf, Datenlöschung, Serverstandort im Geltungsbereich der DSGVO). Wichtig sei, dass der Patient diese Gesundheitsanwendungen freiwillig nutzt. Die Krankenkassen dürften nicht ohne Einbindung des Arztes oder Zahnarztes digitale Gesundheits-Apps vertreiben. \ Wenn Krankenkassen digitale Anwendungen in Verkehr bringen, dürften individuelle Sozialdaten nicht ohne vorherige Zustimmung des Patienten ausgewertet werden. \ Für die Beratung des Versicherten über digitale Gesundheits- anwendungen dürften keine zusätzlichen Verpflichtungen oder Haf- tungsrisiken entstehen. Auch fehle im Gesetz eine Berücksichtigung der daraus entstehenden Erfüllungsaufwände. \ Die Verantwortung für die Anbindung der digitalen Anwendungen müsse am Konnektor enden. \ Vorgeschlagen wird eine Negativliste für Apps, die vom Bundesamt für Arzneimitel und Medizinprodukte (BfArM) nicht anerkannt werden. \ Individuelle Sozialdaten dürften ohne vorherige Zustimmung des Patienten nicht ausgewertet werden. \ Es dürfe nicht zu einer Absenkung des Sicherheitsniveaus durch eine stufenweise Abkehr von Karten- und Schlüsseltechnologien durch Verlagerung aller eGK-Anwendungen zu einer reinen Online-Lösung in der elektronischen Patientenakte kommen. \ Die BZÄK fordert außerdem realistische Zeitpläne und Fristen sowie den Erhalt der Richtlinienkompetenz von BZÄK und KZBV für zahnmedizinische Inhalte der ePA. pr Rund 80 Verbände haben zum Referentenentwurf ihre Stellung- nahme abgegeben. Es gab Lob und Kritik. Hier einige Argumente: \ Kassenärztliche Bundesvereinigung: Sie warnt vor zusätz- licher Bürokratielast und Kosten und kritisiert Sanktionen für Vertragsärzte bei Nichteinhaltung von Fristen. \ Bundesärztekammer: Sie kritisiert, dass bei den neuen Mög- lichkeiten, digitale Gesundheits-Apps verfügbar zu machen, die spezifischen Bedürfnisse von Patienten und Ärzten scheinbar systematisch keine Berücksichtigung finden. \ Spitzenverband Fachärzte Deutschlands: Bei der Ausweitung telemedizinischer Methoden erfolge keine Kontrolle, inwieweit die telemedizinische Diagnostik dem persönlichen Arzt-Patienten- Kontakt gleichwertig ist. \ AOK-Bundesverband: Er warnt vor hohen Folgekosten und möglichen Risiken für die Patientensicherheit beim geplanten Zulassungsverfahren für digitale Gesundheits-Apps. \ Verband der Ersatzkassen: Der vdek lobt, dass die verpflich- tenden Inhalte der ePA durch Daten zum Impfausweis, Bonus- heft, U-Untersuchungen und Medikationsplan bereits zum 1. März 2021 erweitert werden sollen. Auch weitere Leistungs- erbringer wie Logopäden und Ergotherapeuten sollten zügig an die Telematikinfrastruktur angebunden werden. zum DVG-Entwurf Das sagen andere Verbände

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