Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 109, Nr. 14, 16.7.2019, (1558) Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, die Entgelte für die zahnärztliche Tätig- keit in einer Gebührenordnung zu regeln. In Paragraf 15 Zahnheil- kundegesetz heißt es: „In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die zahnärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zu Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen.“ Es dürfte wohl außer Frage stehen, dass eine mit den allgemeinen Preis- und Lohnsteigerungen synchronisierte Anpassung der Honorare für die zahnärztlichen Leistungen genuin zu den berechtigten Interessen der Zahnärzte gehört. Um so unverständlicher war es für die Teilnehmer der Klausurtagung, warum die Politik beharrlich eine Punktwert- steigerung in der GOZ ablehnt. TOP GOZ Unter der Hand wird seitens der Politik gern darauf verwiesen, die Zahnärzte könnten die gestiegenen Preise doch über die Nutzung der Steigerungsfaktoren abfangen. Aber das ist nicht die Funktion dieses Instruments der Berechnung zahnärztlicher Leistungen, und die Auswertungen der Bundeszahnärztekammer zeigen, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen eine solche sachfremde Verwendung der Steigerungsfaktoren ablehnen und sehr kontinuierlich zu gleichen Faktoren abrechnen. In seiner Präsentation wies der Vorsitzende des Gebührenausschusses der Bundeszahnärzte- kammer und Präsident der Zahnärztekammer Bremen, Dr. Wolfgang Menke, darauf hin, dass Tierärzte für vergleichbare Leistungen höhere Vergütungen als Zahnärzte erhalten. Eine ein- fache Zahnsteinentfernung bei Kleintieren wie beispielsweise bei einer Katze sei rund 30 Prozent höher bewertet als beim Menschen. Die letzte Erhöhung in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde im Jahr 2017 vorge- nommen. Begründung der Bundesregierung: Die Forderung nach einer Anpassung der GOT an die wirtschaftliche Entwicklung sei berech- tigt, so referierte Menke. Beim Thema GOZ geht es aber nicht nur um die dringend notwendige Anpassung der Punktwerte. In der von der Bundeszahnärztekammer geforderten „grundlegenden Modernisierung“ sollen auch die Weiter- entwicklungen in der Zahnmedizin, der Fortschritt in diagnostischen und therapeutischen Verfahren sowie eine Neurelationierung der Leistungen untereinander berücksichtigt werden. Vor diesem Hinter- grund begrüßten die Teilnehmer der Klausurtagung, dass die Bun- deszahnärztekammer im Herbst eine Kampagne starten wird, mit der die Forderung nach einer neuen GOZ bekräftigt und stärker ins Bewusstsein der gesundheitspolitischen Akteure gerückt werden soll. TOP Fremdinvestoren in der Zahnmedizin Ein weiteres Thema der Klausurtagung: Fremdinvestoren in der Zahnmedizin. Die Regelungen im Terminservice- und Versorgungs- gesetz (TSVG) seien zwar durchaus begrüßenswert, aber keineswegs ausreichend, so der einhellige Tenor der Teilnehmer. Das TSVG ziele letztlich lediglich darauf ab, quantitative Beschränkungen in den Markt einzuziehen. Darüber hinaus gelte es aber, generell der weiteren Ökonomisierung in der Zahnmedizin entgegenzuwirken. Das immer weitere Einsickern ökonomischer Steuerungsmechanis- men gerate zunehmend in Konflikt mit dem Patientenwohl. Mit dem Klausurtagung der Bundeszahnärztekammer Sorgenkind Gebührenordnung Die Zukunft der GOZ war eines der herausragenden Themen auf der diesjährigen Klausurtagung der Bundeszahnärztekammer am 21. und 22. Juni in Celle. Die Schere zwischen steigenden Kosten und stagnierendem Punktwert klafft immer weiter auseinander. Die Teilnehmer waren sich deshalb darin einig, dass die Forderung nach einer grundlegenden Modernisierung der Gebührenordnung immer drängender wird. Foto: zm-br Die Teilnehmer der BZÄK-Klausurtagung Ende Juni in Celle 12 Politik

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