Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 109, Nr. 14, 16.7.2019, (1559) Vordringen von Kapitalinvestoren in die Zahnmedizin würden Medizin und Patientenversorgung auf die Erzielung von Renditen reduziert. Niemand könne letztlich ein Interesse daran haben, wenn künftig Gelder der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten in Steuer- paradiese abwandern. Zu den rechtlichen Möglichkeiten, einer solchen Entwicklung ent- gegenzuwirken, referierte Dr. Peter Kurz, Hauptgeschäftsführer der Zahnärztekammer Hamburg. Er wies zunächst einmal darauf hin, dass sich das Umfeld für ein Vorankommen bei dem Thema verbessert habe. Insbesondere bei den Ärzten sei inzwischen Bewegung in die Diskussion gekommen. Die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages wendeten sich deutlich gegen die Ökonomisierung des ärztlichen Berufs und näherten sich der Problemanalyse und den Lösungsvorschlägen der Bundeszahnärztekammer an. Im Hinblick auf die Fremdinvestoren-Problematik plädierte Kurz für eine Adaption von gesetzlichen Regelungen zum Fremdkapitalverbot, wie sie bereits bei anderen Freien Berufen existierten. Hier gebe es Nachholbedarf für den zahnärztlichen Bereich, die Umsetzung könne aber insbesondere dadurch erleichtert werden, dass das Thema rege- lungstechnisch kein „Neuland“ für den Gesetzgeber sei. Konkret sei dazu eine Änderung des Zahnheilkundegesetzes (ZHG) nötig, mit der auch künftig die eigenverantwortliche, unabhängige und nicht gewerbliche Tätigkeit des Zahnarztes gewährleistet werden könne. In Anlehnung an die Regelungen anderer Freier Berufe sollten als juristische Personen organisierte Praxen oder MVZ ausschließlich von Zahnärzten betrieben werden können, die Mehrheit der Gesell- schaftsanteile und Stimmrechte bei Zahnärzten liegen und Dritte nicht am Gewinn beteiligt werden. Neben weiteren Punkten sollte auch geregelt werden, dass die zahnärztliche Tätigkeit am Patienten weisungsfrei bleiben muss, um insbesondere den Einfluss betriebs- wirtschaftlicher Vorgaben wie Umsatz- und Gewinnziele auf die Patientenbehandlung abzuwehren. Wichtig sei auch, so Kurz, ein automatisiertes Verfahren zu etablieren, so dass die Kammern die Gesellschafterverträge juristischer Personen vor der Eintragung ins Handelsregister zur Kenntnis erhielten. Hier müssten die Kammern in den Informationsfluss eingebunden werden. TOP Zukunft der Zahnärztekammern Ein weiterer Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit der Zukunft der Zahnärztekammern in Zeiten sich ändernder politischer Rahmen- bedingungen. Hierzu referierte Prof. Dr. Christoph Benz, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. Er ging insbesondere auf die Bemühungen der EU zur Deregulierung der Dienstleistungsmärkte ein. Die Europäische Kommission hält wesentliche Regelungen zu den Berufspflichten für begründungspflichtig, so Benz. Hier seien die Kammern gefordert, Wege zu finden, ihre Relevanz für die Qualität im Versorgungsgeschehen zu belegen. Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer beobachte diese Entwicklung bereits seit längerer Zeit mit Besorgnis und werde sich auf der Grundlage einer Analyse der in den vergangenen Jahren im Rahmen der Klausurtagungen erarbeiteten Erkenntnisse damit gesondert auseinandersetzen. br

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