Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung erneut vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches For- schungsinstitut in Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird. Mehr Informationen zum Zi unter: www.zi.de . Fragebogen und Tools Alle Praxen, die in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, er- halten in Kürze einen Fragebogen. Damit er- hebt das Zi grundlegende Daten zur Kos- ten- und Versorgungsstruktur in den Jahren 2017 und 2018. Insgesamt werden erneut mehr als 37.000 Zahnarztpraxen um Teil- nahme am ZäPP gebeten. Sie erhalten auf dem Postweg einen Fragebogen. Die für die Erhebung wesentlichen Unterlagen konnten dank der bislang eingegangenen Rückmeldungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten weiter optimiert werden. Je grö- ßer der Rücklauf bei den Befragungen ist, desto höher ist später auch die Akzeptanz der Daten bei Verhandlungspartnern, Schiedsämtern oder eventuell sogar vor Sozialgerichten. Der Bogen umfasst drei Bereiche: Fragen zur Praxis-, zur Leistungs- und zur Kosten- struktur. Für die Angaben zur Kostenstruktur ist die Einbindung des Steuerberaters oder einer verwandten Berufsgruppe unbedingt erforderlich. Das Zi stellt dafür kostenlose Software-Tools bereit, um zum Beispiel Ihrem Steuerberatungsbüro eine weitgehend automatisierte Aufbereitung der Finanzdaten zu ermöglichen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Fragebogen an einigen Stellen bereits überarbeitet, um die Bearbeitung zu erleichtern. Aufwandspauschale und Feedbackberichte Die KZBV und die KZVen sind sich bewusst, dass mit der Bearbeitung der Unterlagen ein erheblicher Aufwand für die teilnehmenden Zahnärzte und Zahnärztinnen verbunden ist. Die Rücksendung der vollständig aus- gefüllten Unterlagen wird deshalb auch in diesem Jahr wieder mit einer Aufwands- pauschale in Höhe von 250 Euro je Einzel- praxis und 350 Euro je Berufsausübungs- gemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) hono- riert – gesetzliche Umsatzsteuer inklusive. VORTRAGSREIHE Der Zahnarztpraxismarkt ab 2019 Moderne Praxisformen für die junge Zahnarztgeneration | Hype um Investoren Jetzt Plätze sichern! www.zahnarztmarkt.de - 16 bis 20 Uhr inkl. Pausen - 290 € pro Person (zzgl. Ust.) Frühbucher-Preis: 250 € bis 30. Juni 2019 - Fingerfood & Getränke Die Referenten: Christian Henrici, geschäftsführender Gesellschafter der OPTI health consulting GmbH (l.) und Prof. Dr. Bernd Halbe, Partner der Kanzlei DR. HALBE RECHTSANWÄLTE 15

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