Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

zm 109, Nr. 17, 1.9.2019, (1800) Z ä PP Mit dem ZäPP wird eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland aufgebaut. Dieses gesetz- lich vorgesehene Instrument ist für die Kas- senzahnärztlichen Vereinigungen sowie für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in Verhandlungen mit den Kranken- kassen auf Landes- und Bundesebene un- verzichtbar. Das ZäPP trägt maßgeblich dazu bei, adäquate Rahmenbedingungen für die Zahnärzteschaft zu erreichen und ihr maximale Unterstützung für ihre Arbeit für eine gute und flächendeckende Versorgung zukommen zu lassen. Die Auswertung der Einsendungen im ver- gangenen Jahr zeigt: Zahlreichen Kollegin- nen und Kollegen ist eine aktive Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufs wichtig. Daher war das ZäPP bereits im Jahr 2018 ein großer Erfolg: Rund 4.700 Erhebungs- bögen sind eingegangen, die bundesweite Rücklaufquote erreichte fast 13 Prozent. Das ist eine sehr gute Resonanz und erlaubt substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärzt- lichen Versorgung in den Jahren 2016 und 2017. Das Grundkonzept Das ZäPP ist in Form eines Panels organisiert. Das Grundkonzept basiert dabei auf der wiederholten, regelmäßigen Teilnahme der Praxen über mehrere Jahre hinweg. Der dauerhafte Erfolg der ZäPP-Erhebung hängt also maßgeblich davon ab, dass Sie auch in diesem und in den kommenden Jahren Aus- kunft über Ihre wirtschaftlichen Rahmen- bedingungen geben. Je höher der Rücklauf bei ZäPP über mehrere Jahre, desto höher sind später auch die Validität und die Akzep- tanz der Daten am Verhandlungstisch. Nur mit einer regelmäßigen Teilnahme entsteht eine wissenschaftlich fundierte Datenbasis, auf deren Grundlage die Interessen der Zahnärzte in Verhandlungen mit den Kran- kenkassen optimal vertreten werden kön- nen. Das ZäPP leistet also auch einen Beitrag zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Versorgung. Selbstverständlich werden dabei aber auch diejenigen Praxen, die im vorigen Jahr noch nicht dabei waren, um ihre Teilnahme gebeten. Der Neueinstieg in ZäPP ist den Zahnarztpraxen in jedem Jahr möglich. Anfang September startet die zweiter Runde beim Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP). (Weitere Informationen zum ZäPP gibt es via QR-Code von der KZBV (www.kzbv.de/zaepp ). Foto: vinnstock - Fotolia.com Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) Start für die zweite Runde – machen Sie mit! 2018 wurde das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) erstmals bundesweit durchgeführt. Die erste Runde der neuen Erhebung der KZBV zur Kosten- und Versorgungsstruktur der vertragszahnärztlichen Praxen war ein voller Erfolg – ein Rücklauf von fast 13 Prozent ermöglicht unter anderem valide Aussagen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Zahnarztpraxen. Ab Anfang September startet die zweite Runde. Auch in diesem Jahr gilt: Je höher der Rücklauf, desto höher die Validität der Daten. Darum: Machen Sie mit! Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber seit dem Jahr 2013 neue Kriterien für die Vergütungsverän- derung geschaffen. Statt der bisherigen Grundlohnsummenanbindung sollen die Gesamtvergütungen unter Berücksich- tigung der Zahl und der Struktur der Ver- sicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur der Zahnarztpraxen, der für die vertragszahn- ärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Ar- beitszeit sowie der Art und des Umfangs zahnärztlicher Leistungen vereinbart werden. \ Hintergrund 14 Politik

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