Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

zm 109, Nr. 17, 1.9.2019, (1823) Ergebnisse der Honorarkommission zur Novellierung der GOÄ vorliegen (das wird für Ende 2019 / Anfang 2020 erwartet). Mit guten Argumenten verpacken Deswegen zielt die Kampagne darauf ab, die Forderung nach einer Punktwertanpas- sung mit guten Argumenten zu unterlegen. Hier einige der Argumente, die der neuen GOZ-Kampagne zugrunde liegen: \ Die BZÄK fordert eine zeitgemäße und fachlich wie betriebswirtschaftlich stimmige GOZ auf der Basis der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ). \ Sie fordert, den Punktwert kontinuierlich an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. \ Das berechtigte Interesse der Zahnärzte ist es, unter Zugrundelegung der GOZ alle zahnärztlichen Leistungen nach dem jewei- ligen Stand der Wissenschaft abzurechnen und hierfür auch eine angemessene Ver- gütung berechnen zu können. \ Die aktuelle Fassung der GOZ trat am 1. Januar 2012 in Kraft, Vorläufer war die GOZ von 1988. Auch die GOZ-Novellierung von 2012 hat nur in Grenzen der fachlichen Wei- terentwicklung der Zahnmedizin Rechnung getragen. Sie war eher geprägt durch den Blick auf die Auswirkungen für die damals angespannten staatlichen Haushalte bezie- hungsweise für die Beihilfe. Eine Anpassung des Punktwertes ist nicht erfolgt. \ Der Punktwert nach der GOZ wurde 1988 auf 11 Deutsche Pfennige, entsprechend 5,62421 Cent, festgelegt, er ist noch heute darauf eingefroren. Der Punktwert nach der GOÄ beträgt nach einer Anhebung im Jahr 1996 derzeit 5,82873 Cent. \ In die bereits laufenden Novellierungs- verhandlungen zur GOÄ sind die Interessen der Zahnärzteschaft einzubinden: Die Zahn- medizin ist und bleibt Teil der Medizin. \ Große Bereiche des zahnärztlichen Behandlungsspektrums, beispielsweise die Implantologie, aber auch die Funktions- diagnostik und -therapie, stehen derzeit nur privat Versicherten und privat Zusatz- versicherten oder Selbstzahlern offen. \ Die Vergütung der Rechtsanwälte wurde zuletzt im Jahr 2003 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts geändert und angehoben. \ Die letzte inhaltliche Änderung der Ge- bührenordnung für Tierärzte erfolgte 1999, danach gab es eine Erhöhung um weitere zwölf Prozent im Jahr 2008, danach eine Er- höhung um zwölf Prozent im Jahr 2017. \ In den vergangenen zehn Jahren sind Lohn- kosten, Mieten und Sachkosten drastisch gestiegen. Es wird sich zeigen, wann beim Verord- nungsgeber wieder Bewegung in Sachen GOZ und Punktwert entstehen wird. Derzeit ist das nicht der Fall. Bei den Novellierungs- verhandlungen zur GOÄ zeichnet sich die Gemengelage als schwierig ab – zumal die Zahnärzteschaft dort nicht eingebunden ist. Dabei sind sich Fachgesellschaften und Standesorganisationen einig: Zahnmedizin ist ein Teil der Medizin! pr Tweet zum Tag der Zahnfee am 22. August Foto: Fotocrisis – shutterstock Auch die Leistung von Zahnärzten und deren Teams wird in der Kampagne thematisiert: hier der Tweet zum Thema Qualität Nr. 1 im internationalen Vergleich: In keinem Land wird #Karies bei Kindern so erfolgreich bekämpft wie in Deutschland. Nur die ungerechte Honorierung privater zahnärztlicher Leis- tungen bleibt #11Pfennig #Kindergesundheit #Zahnmedizin #Zahngesundheit @BMG_Bun d Die Zahnfee bringt Kindern eine Goldmünze im Tausch für einen ausgefallenen Milchzahn. Weder Goldmünze noch faire Bezahlung bekommen Zahnärzte für privatzahnärztliche Leistungen. #11Pfennig sind die Berechnungsgrundlage – und das seit 1988. Da geht mehr, @BMG_Bund #spahn Foto: Shutterstock 37

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