Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 109, Nr. 18, 16.9.2019, (1954) Im Juli hat das Bundeskabinett den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor- gelegten Entwurf für ein „Digitale Versor- gung-Gesetz“ (DVG) beschlossen: Ab 2020 dürfen – und sollen – Ärzte ihren Patienten Gesundheits-Apps verschreiben. Wichtig ist Spahn dabei, dass die digitalen Angebote schnell und sicher in die Versorgung kom- men und sich dort – im Realitätscheck – beweisen. „Gesunde Apps auf Rezept“, wie er knackig formulierte. Ein Sammelsurium von Produkten „Die“ Gesundheits-App ist ein bunter Strauß verschiedener Produkte. Was sie verbindet ist nur, dass es sich um Software-Programme handelt, die üblicherweise auf dem Smart- phone installiert werden, einen Zugang zum Internet benötigen und das Ziel haben, Menschen bei der Erkennung und Behand- lung von Krankheiten zu unterstützen oder ihnen eine gesundheitsförderliche Lebens- führung zu vermitteln. Dementsprechend bieten sie dem Nutzer unterschiedlich viel. Die einfacheren infor- mieren – vergleichbar mit einer Broschüre – über gesunde Lebensweise oder chronische Krankheiten. Viele Apps für chronisch Kranke bieten Module zur Verlaufskontrolle. Patienten, die bisher Papier-Vordrucke zum Eintragen ihrer Werte benutzen, können dies in Zukunft mit dem Smartphone erledigen. Für Diabe- tiker gibt es zum Beispiel „DiabetoLog“, für Migräne-Patienten „Kopfschmerztagebuch“ und für Hochdruck-Patienten „Cora Health“. Per Handy kann man Daten mit einem Klick an den behandelnden Arzt schicken oder aktuelle Verläufe und Durchschnittswerte ermitteln. Die Apps geben selbst auch Feed- back: Man erhält bunte Smileys, wenn die Werte gut sind. Anders als Print-Materialien werden Apps auf Wunsch auch aktiv, etwa indem sie Anwender an die Medikamenten- Digitale Anwendungen in der Versorgung „Gesunde Apps auf Rezept!“ Aktuell gibt es über 100.000 digitale Anwendungen, die sich mit Krankheits- und Gesundheitsthemen beschäftigen. Ab 2020 werden Gesundheits-Apps verordnungsfähig. Doch wer garantiert die Qualität und wie ist es um Daten- sicherheit und Datenschutz bestellt? Das Bundeskabinett hat am 10. Juli 2019 den Entwurf für ein Digitale Versorgung- Gesetz (DVG) beschlossen. Unter anderem sollen Ärzte künftig digitale Anwendun- gen wie Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck verschreiben dürfen. Damit Patienten die Apps schnell nutzen können, soll für die Hersteller ein zügiger Zulassungsweg geschaffen werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft in einer ersten Stufe Sicher- heit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Die Apps werden dann ein Jahr lang von der Kran- kenkasse erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert. Das Gesetz soll ab Herbst im Bundestag beraten werden und Anfang 2020 in Kraft treten. \ Das Digitale Versorgung-Gesetz Foto: Aurielaki//stock.adobe.com 16 Politik

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