Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

zm 109, Nr. 23-24, 1.12.2019, (2631) Kassenzulassung – Das war jetzt der letzte Sargnagel! \ Zum Thema Krankenkassenabrechnung Kürzlich erreichte mich eine Regressmitteilung über sage und schreibe 13,08 Euro im Auftrag einer Krankenkasse (deren Name aus Datenschutz- gründen selbstverständlich nicht genannt wird, Widerspruch meinerseits war erstinstanzlich natürlich eingelegt). Garniert war das Ganze mit einem Sozial- gerichtsurteil, das besagt, dass man eine Bema-Nr. IP4 im Rahmen einer „systematischen Gesamtschau“ nur in Abständen von mindestens zwei Monaten abrechnen darf – alles andere sei „nicht regelkonform“. Der fachliche Hintergrund: Der zum Abrechnungszeitpunkt II/18 gerade einmal vier! Jahre alte Pa- tient war ausgesprochen karies- aktiv, hatte bereits mehrere Termine versäumt (die Mutter war nicht besonders zuverlässig). Um dem Kind nach Möglichkeit kariesbedingte Schmerzen zu er- sparen, habe ich diesen Zeitraum (horribile dictu!) unterschritten. Zitat IP-Richtlinien (A6): „Der Zahnarzt soll Inhalt und Umfang der notwendigen Prophylaxe- maßnahmen nach den individu- ellen Gegebenheiten des Einzel- falls festlegen.“ Exakt daran hatte ich mich damals gehalten ... Ergo mein Fazit: Wenn es der Kasse nur noch ums Geld geht, so werde ich in absehbarer Zeit nicht mehr für die Kassenversor- gung zur Verfügung stehen. Mir als Arzt geht es nämlich um die Gesundheit der mir anvertrau- ten Patienten, auch wenn es im konkreten Fall vielleicht nur ein Tropfen Fluorid auf den heißen Zahn gewesen sein sollte. Und genau deshalb ist mein Ent- schluss gefasst: Ich werde die Kassenzulassung zurückgeben – den genauen Zeitpunkt werde ich den zuständigen Gremien rechtzeitig mitteilen. Aber mein Beruf macht mir unverändert Freude, ich werde also weiter praktizieren – nur ohne Kassen- zulassung. Tschüß. Dr. Wolfgang Carl, St. Ingbert \ Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an: leserbriefe@zm-online.de oder Redaktion Zahnärztliche Mitteilungen Behrenstraße 42, 10117 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Foto: zm-ch WHITEsmile GmbH, Weinheimer Straße 6, 69488 Birkenau info@whitesmile.de , www.whitesmile.de WHITEsmile Produkte erhalten Sie beim Dentalfachhandel. Feiern Sie mit uns! Erhalten Sie kosten- los Material für eine professionelle Zahn- aufhellung (Home Whitening oder Power Whitening), im Wert von über 70 €*. Einfach anrufen bis 31.12.2019. 25 Jahre Zahnaufhellung Made in Germany Home Whitening mit laborgefertigten Schienen Chairside In-Office Power Whitening YF Hotline: 06201/8432190 GRATIS 1 x Zahnaufhellung- material *Versand nur an Zahnarztpraxen in Deutschland. Begrenzt auf eine Zahnaufhellung je Zahnarztpraxis pro Jahr (Praxisgemeinschaft/Gemeinschaftspraxis). Ein Rechtsanspruch auf die Lieferung besteht nicht.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=