Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

zm 109, Nr. 23-24, 1.12.2019, (2637) sind Fehlsteuerungen, die gesetzlich unter- sagt werden müssen.“ Ein räumlich-fachlicher Bezug bei der Gründung sei daher vielleicht doch ein sinnvolles Steuerungsinstrument, über das man noch mal nachdenken könne. „Denn wenn wir es nicht schaffen“, führte Eßer aus, „die Versorgung auf Basis frei- beruflich tätiger Praxen zu erhalten, fürchte ich, dass unser System seine Grundstruktur verliert und ein Rendite-orientiertes System sich Bahn schlägt.“ Im Gegenzug bedeute das auch, dass die Zahnärzte ihre Praxen wettbewerbsfähiger machen müssen. Eßer: „Wir brauchen hier eine Willkommenskultur und bessere Vergütungsangebote. Es kann doch nicht sein, dass wir unsere jungen Leute an I-MVZ verlieren!“ Zum Thema TI-Anbindung entgegnete Eßer: „Wir wollen keine Torte ins Gesicht, wenn nicht wir die Misere zu verantworten haben, sondern die Industrie. Über 90 Prozent der Zahnärzte sind mittlerweile an die TI ange- schlossen. Was wir in den den Praxen jetzt möglichst schnell brauchen, ist Anwender- nutzen, keine Sanktionen.“ Die Krankenkassen dürfen Daten sammeln Zum gerade verabschiedeten Digitale Versor- gung-Gesetz (DVG) nahm der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer Stellung: Positiv sei, dass auch im zahnärzt- lichen Bereich Telekonsile erbracht und über den Bema abgerechnet werden können. Ebenfalls klargestellt habe der Gesetzgeber, dass den Krankenkassen bei der Förderung von Versorgungsinnovationen Eingriffe in die Therapiefreiheit genauso untersagt sind wie eine Beschränkung der Wahlfreiheit der Ver- sicherten. In einem anderen Bereich sei man jedoch auf taube Ohren gestoßen: Während die Latte für IT-Dienstleister und Praxen in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit hoch gehängt werde, dürfe der GKV-Spitzen- verband nun massenhaft Gesundheitsdaten für Forschungszwecke sammeln. Nach einer letzten Änderung des Gesetzestextes würden diese Daten zwar pseudonymisiert – das sei vorher gar nicht vorgesehen gewesen – aller- dings sei eine kassenübergreifende Identifi- zierung im Berichtszeitraum auch jetzt noch möglich, rügte Pochhammer. Der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Martin Hendges nahm unter anderem die Entwick- lung der Zahnärztezahlen unter die Lupe: So waren 2018 insgesamt 49.679 Vertragszahn- ärzte (-1,9 Prozent gegenüber 2017) in der Versorgung tätig, 11.752 Zahnärzte in Praxen angestellt (+4,8 Prozent) und 2.082 Zahnärzte in einem MVZ beschäftigt (+53,9 Prozent). Gab es Ende 2018 noch 699 zahnärztliche MVZ in Deutschland, davon 52 in den neuen Bundesländern, sind es Ende 2019 voraus- sichtlich 950, davon 66 im Osten. Ende 2018 waren 111 all dieser MVZ von Fremdinves- toren geführt, Ende 2019 schon 185. „Ten- denziell geht die Zahl der Vertragszahnärzte durchgängig zurück, während die Zahl der angestellten Zahnärzte steigt und in der Folge die Praxen über alle Praxisformen hinweg größer werden“, bilanzierte Hendges. Auch stritt man sich im Sommer vor dem Bundesschiedsamt mit den Kassen um die Einführung einer „lebenslangen“ Zahnarzt- nummer im Bundeszahnarztverzeichnis und in der Abrechnung, wie sie im ärztlichen Be- reich schon länger existiert. Die Einführung war nicht zu verhindern, doch war die KZBV was die Ausgestaltung angeht erfolgreich. Hendges: „Hier konnte die KZBV vor dem Bundesschiedsamt unter anderem erreichen, dass in der Abrechnung keine Einzelleistungs- kennzeichnung der Zahnärzte erfolgt, sondern dass bezogen auf den gesamten Behandlungs- fall die Zahnarztnummern aller am Behand- lungsfall beteiligten Zahnärzte angegeben werden. Ebenso wenig konnte sich der GKV- Spitzenverband mit seiner Forderung durch- setzen, dass künftig der Name der Betriebs- stätte und der Name des Verantwortlichen der Betriebsstätte im Bundeszahnarztregister geführt werden; vielmehr wird der Name der Praxis beziehungsweise der Einrichtung sowie im MVZ der Name der zahnärztlichen Leitung übermittelt.“ ck „In unserer AG sind wir der Frage nachgegangen, warum Frauen sich nicht stärker in der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung engagieren“, berichtete die AG-Vorsitzende Dr. Ute Maier, KZV- Chefin in Baden-Württemberg, auf der VV. „Wir haben einen Frauen- anteil von 50 Prozent in der Versorgung, aber in den Gremien spie- gelt sich das nicht wider.“ Während es für die Frauen offenbar kein Problem sei, den Beruf auszuüben, scheint eine standespolitische Karriere schwierig realisierbar zu sein. „In erster Linie gilt es also, die Strukturen, die bisher eine Beteiligung der Frauen erschweren, auf- zubrechen“, postulierte Maier. Beispielsweise könne man Mentoring- programme aufbauen und Veranstaltungen ins Leben rufen, mit dem Ziel, den Nachwuchs zu fördern. Helfen würden auch familien- freundliche Sitzungszeiten. Oder die KZBV könne steuernd ein- greifen, indem sie Listen aufstellt oder in der Satzung bestimmte Mechanismen vorsieht. „Im Moment gehen wir davon aus, dass wir letzteres nicht benötigen“, sagteMaier. „Wir wollen auch keine Quote. Wir wollen, dass die Selbst- verwaltung den Wandel aus sich heraus stemmt, indemwir uns als KZV-System selbst verpflichten.“ Doch habe die Politik das Thema aufgegriffen, auch mit der Initia- tive Spitzenfrauen Gesundheit. Maier: „Wir müssen aus der Mitte der Zahnärzteschaft eine breite Basis schaffen: Jede Frau, die standes- politisch aktiv werden möchte, sollte auch die Chance haben, dies zu tun. ‚Fachliche Expertise‘, höre ich gerade aus dem Publikum, müsse sie aber haben. Dasselbe gilt für einen Mann auch!“ Die AG Frauenförderung richtet sich an den weiblichen und an den männlichen Nachwuchs, fokussiert sich aber aktuell aufgrund ihrer fehlenden Repräsentanz auf die Frauen. Auf der Sommer-VV 2020 wird die AG ihr Gesamtkonzept vorstellen. „Jede Frau sollte auch die Chance haben, sich zu engagieren!“ Bericht der AG Frauenförderung Dr. Ute Maier Foto: Michelle Spillner 19

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