Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

Gibt es bereits Interessenten für Hospitationen? Ja, wir hatten mehrere Anfragen dieser Art. Die erste Veranstaltung für potenzielle Exis- tenzgründer und interessierte Zahnärzte inklusive Führung durch die ZAP*8 hat im November stattgefunden. Ab 2020 wird es sowohl für Zahnärzte und Praxispersonal regelmäßig die Möglichkeit zur Hospitation in der ersten Zahnpraxis der Zukunft geben. Welchen Einfluss haben die Zahnärzte auf Ausstattung und Einrichtung? Ab dem Zeitpunkt, in dem ein Zahnarzt für eine ZPdZ-Praxis gefunden ist, hat dieser aktiv die Möglichkeit zur Mitgestaltung. Das gilt sowohl für Design und Raumgestaltung als auch für Ausstattung und Geräte. Die Ein- stellung von Personal und Auswahl von Ver- brauchsmaterial liegen gänzlich in der Hand der BAG. Sie sind an kein Depot oder keine Einkaufsgenossenschaft gebunden. Haben die Zahnärzte ein (Vor-)Kaufsrecht auf die Praxis? Oder sind Praxen wie ZAP*8 als reine Inkubatoren für Generierung niederlassungswilliger Zahnärzte ausgelegt, die anschließend in neuen Räumen – zum Beispiel mithilfe der ZPdZ eine eigene Praxis errichten? Die ZPdZ-Praxen sind nicht als derartige Inkubatoren gedacht. Ziel ist, junge Zahn- ärzte von der Arbeit in der eigenen Praxis zu begeistern, so dass sie diese idealerweise komplett übernehmen. Eine Ausnahme ist der Standort Düsseldorf, der als Aushänge- schild der ZPdZ konzipiert wurde. Wie hoch war der Finanzaufwand für dieses Aushängeschild und woher kam das Geld? Über konkrete Zahlen können wir keine Aus- künfte geben. Die Gründungsmitglieder der ZPdZ, die Deutsche Apotheker- und Ärzte- bank eG und die Zahnärztliche Abrech- nungsgenossenschaft eG, haben im Sinne ihres genossenschaftlichen Auftrags das Pro- jekt bis dato in Eigenregie realisiert, finan- zielle Mittel Dritter sind nicht geflossen. ? ? ? ? Wurden die Räume gekauft oder gemietet – und wenn gemietet, von wem? Die Räume wurden gemietet. Bei der Immo- bilie handelt es sich um das Bürogebäude QuiDUS im linksrheinischen Business Quartier Seestern, das 1975 erbaut und 2015 saniert wurde. Eigentümer ist die Qidus S.à.r.l. / Kriton Immobilien-Service GmbH; dahinter steht der international agierende Immobiliendienst- leister L´Etoile Properties. Die ZPdZ verpachtet die Praxis nach eigenen Angaben zum Selbstkostenpreis. Das Projekt ZPdZ ist also nicht auf Gewinn, sondern auf Kostendeckung ausgelegt. Das ist korrekt. Gibt es Partnerschaften für den Aufbau und die Ausstattung der Praxen? Die ZPdZ ist vertraglich an keine Partner- schaften oder Kooperationen gebunden. Für die Realisierung der ersten Praxis in Düs- seldorf wurden seinerzeit die verschiedenen Leistungen ausgeschrieben und auf dieser Basis passende Partner ausgesucht. Haben diese Partner ihre Leistungen ebenfalls zum Selbstkostenpreis erbracht? Die ZAP*8 haben wir auf Augenhöhe mit den Partnern aus Industrie und Handel erarbei- tet. Diese haben uns hier im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten unterstützt. Sind weitere Praxen geplant? Die ZPdZ hat es sich auch zur Aufgabe gemacht, bei der Sicherstellung der zahn- ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen zu unterstützen. Darum ist momentan ein zweiter Standort in einer kleineren Gemeinde in Niedersachsen in der Konzeption. Hierzu wurden erste Gespräche mit Interessenten geführt, allerdings haben wir noch keine finale Entscheidung getroffen. Aktuell melden sich viele Zahnärzte aus verschiedensten Regio- nen bei uns. Hier wird geprüft, inwieweit wir im weiteren Verlauf des Projekts zusammen- kommen können. Die Fragen stellte Marius Giessmann. ? ? ? ? ? SCHILDER FÜR INNEN & AUßEN WWW.BEYCODENT-SCHILDER.DE Katalog anfordern Tel. 02744/9200-15 schilder@ beycodent.de LED-Schilder Praxisschilder Namensschilder LED-Leuchtzähne

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