Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

zm 109, Nr. 23-24, 1.12.2019, (2713) „Ob und wann der Bericht veröffentlicht wird, wird nach dessen Vorliegen entschieden. Einen Zwischenbericht gibt es nicht“, heißt es in der Antwort von Thomas Gebhart, par- lamentarischer Staatssekretär im Bundesge- sundheitsministerium (BMG), auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Die vom BMG eingesetzte Kommission, die ihre Arbeit Ende August 2018 aufgenommen hatte, liege im Zeitplan und werde ihren Be- richt voraussichtlich bis Ende 2019 der Bun- desregierung vorlegen. Wie aus der Antwort ebenfalls hervorgeht, hatte das Gremium sieben Anhörungen mit betroffenen Organisationen und Verbänden durchgeführt. Dazu gehören (in chronolo- gischer Reihenfolge der Gespräche) die Bundesärztekammer, der GKV-Spitzenver- band, die Bundespsychotherapeutenkam- mer, der PKV-Verband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Kranken- hausgesellschaft, der Sozialverband VdK Deutschland, die BAG Selbsthilfe, das Bun- desministerium des Inneren, für Bau und Heimat, das Ministerium der Finanzen, Rheinland-Pfalz, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg, das Bayerische Staatsministerium für Gesund- heit und Pflege, mit Prof. Dr. Jürgen Wasem sowie mit der Universität Duisburg-Essen. „Einen Wissensvorsprung darf es nicht geben“ Für die FDP-Bundestagsfraktion zeige die Antwort, dass die Bundesregierung einen „Geheimakt“ plant, zitiert das Deutsche Ärzteblatt Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Frak- tion. Sie beklagt, „es erweckt den Anschein, dass je nach Ausrichtung des Endergebnisses entschieden wird, ob sie den Bericht ver- öffentlichen oder nicht“. Auch der Zahnarzt und Bundestagsabge- ordnete Dr. Wieland Schinnenburg fand deutliche Worte: „Ich fordere Bundesminis- ter Spahn auf, den Bericht der Kommission nach Vorlage an die Bundesregierung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Zeit- gleich sollten auch die eingeholten Gutach- ten veröffentlicht werden. Angesichts der Tragweite einer möglichen Vereinheitlichung der Gebührenordnungen muss die Öffent- lichkeit in die Lage versetzt werden, auf der Basis aller vorliegenden Informationen zu diskutieren.“ Es dürfe keinen Wissensvor- sprung des Ministers geben, sagte er. Und: „Im Übrigen bin ich nach wie vor sehr skep- tisch, was eine einheitlichen Gebühren- ordnung betrifft: Legt man die bisherige Gebührenordnung der GKV zugrunde, wer- den dem Gesundheitswesen viele finanzielle Mittel entzogen, die indirekt auch den gesetzlich Versicherten dienen. Legt man die bisherige private Gebührenordnung zugrunde, sind Beitragssatzsteigerungen die Folge.“ mg Wissenschaftliche Kommission (KOMV) für ein modernes Vergütungswesen Bundesregierung erwägt, Honorarbericht unter Verschluss zu halten Für Ende 2019 wird der Abschlussbericht der Honorarkommission erwartet. Doch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP zeigt: Ob und wann dieser veröffentlicht wird, ist völlig offen. Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungswesen (KOMV) wurde am 22. August 2018 ins Leben gerufen. Dort arbeiten 13 Professoren sowie vier Geschäftsstellen-Mitarbeiter. Die Zusammensetzung war im Juni vom Bundeskabinett beschlossen und eine Vergütung von 562.000 Euro vorgesehen worden. Zur Zusammensetzung des Gre- miums heißt es in einer Mitteilung des BMG: „Die Wissenschaftlerinnen und Wis- senschaftler verfügen über medizinische, gesundheitsökonomische, sozial- oder verfassungsrechtliche Expertise.“ Gewählter Vorsitzender ist Prof. Dr. Wolfgang Greiner. Er ist seit 2010 Mit- glied des Sachverständigenrats zur Be- gutachtung der Entwicklung im Gesund- heitswesen; seit 2005 Inhaber des Lehr- stuhls für Gesundheitsökonomie und -management der Universität Bielefeld sowie Mitglied der wissenschaftlichen Beiräte der DAK, der TK und des IQWiG. Die Einsetzung der KOMV geht auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD zu- rück. Darin ist festgehalten, dass sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) als auch die Gebührenordnung für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen (GOÄ), reformiert werden müssen. Von der KOMV sollen Vorschläge für ein modernes Vergütungssystem vorgelegt werden, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des wissen- schaftlichen Fortschritts abbildet. Inklu- sive der Ausgaben für die beauftragten Begleitstudien belaufen sich die Kosten für die Arbeit der Kommission auf rund 845.000 Euro. \ Das ist die KOMV Neun Fragen umfasst die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Bundesdrucksache 19/14227), fünf Seiten die Antworten von BMG-Staats- sekretär Thomas Gebhart. 95 Politik

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=