Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04

zm 110, Nr. 4, 16.2.2020, (258) EMPFEHLUNGEN DER WISSENSCHAFTLICHEN KOMMISSION Experten wollen EBM und GOÄ „partiell harmonisieren“ Die Empfehlungen der Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) liegen vor. Vorgeschlagen wird eine „partielle Harmonisierung“ der ambulanten ärztlichen Vergütungssystematiken in der vertragsärztlichen Versorgung für GKV-Versicherte (EBM) und der privatärztlichen Versorgung (GOÄ). D ie KOMV hat ihren Ergebnis- bericht an Bundesgesundheits- minister Jens Spahn übergeben. Wie das Bundesgesundheitsministerium meldet, wird unterschieden zwischen Bausteinen, die gemeinsam weiter- entwickelt werden, und Bereichen, bei denen Unterschiede bewusst erhalten bleiben sollten. Zu den gemeinsamen Bausteinen ge- hören die Definition der ärztlichen Leistungen („Leistungslegendierung“) und die relative Kostenbewertung, das heißt, die ökonomische Bewertung der Leistungen im Vergleich zueinander. Für beides sollen nach Auffassung der Kommission neue gemeinsame Gre- mien der vertrags- und privatärztlichen Versorgung zuständig sein. Die Preise sollen hingegen weiterhin getrennt für GKV und PKV vereinbart werden. Dabei können neben den Kos- ten auch andere Gesichtspunkte ein- fließen, wie regionale, fachspezifische und mengenbezogene Aspekte. Ange- sichts der bestehenden sehr unter- schiedlich gestalteten Versicherungs- systeme empfiehlt die KOMV keine gemeinsame Honorarordnung mit ein- heitlichen Preisen. WEITERHIN GETRENNTE PREISE FÜR GKV UND PKV Aus Gründen des Patienten- beziehungs- weise Verbraucherschutzes schlägt die Kommission außerdem vor, dass Min- destqualitätsstandards für die vertrags- und die privatärztliche Versorgung künftig gemeinsam und einheitlich de- finiert werden. Darüber hinaus sollen die Verhandlungspartner auch noch weitergehende Anforderungen fest- legen können. Schließlich sollen die Koordination zwischen Kranken- häusern und ambulanten Ärzten und das Arbeiten im Team gefördert sowie Anreize zur besseren Versorgung im ländlichen Raum gesetzt werden. Für den KOMV-Vorsitzenden Prof. Dr. Wolfgang Greiner stellt das Modell der partiellen Harmonisierung „eine sinn- volle Weiterentwicklung hin zu einem modernen Vergütungssystem“ dar. Es biete zahlreiche Vorteile gegenüber dem heutigen System: „Transparenz und Praktikabilität werden erhöht. Langfristig sind erhebliche Synergie- effekte zu erwarten, da nicht mehr zwei Leistungsverzeichnisse und Kostenkalkulationen separat gepflegt werden müssen. Fehlanreize zur Unter- und Überversorgung werden ge- mindert, was die Versorgungsqualität fördert.“ pr/pm Vor dem Hintergrund der Reform- bedürftigkeit der historisch gewachsenen ambulanten Vergütungsordnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der privatärztlichen Versorgung hatte die KOMV den Auftrag, Vorschläge zur Schaffung eines modernen Vergütungs- systems vorzulegen. Den vollständigen Bericht finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/ Bericht-KOMV Foto: Adobe Stock_HNFOTO Aufgrund der sehr unterschiedlich gestalteten Versicherungssysteme empfiehlt die KOMV keine gemeinsame Honorarordnung mit einheitlichen Preisen. Immerhin. 28 | POLITIK

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