Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04

zm 110, Nr. 4, 16.2.2020, (264) NEWS BEHANDLUNG BRITISCHER PATIENTEN IN DEUTSCHLAND BREXIT: MUSTER 80/81 GILT BIS ENDE 2020 PatientInnen, die in Großbritannien und Nordirland krankenversichert sind, können in Deutschland bis zum 31. Dezember 2020 über die etablierten Verfahren be- handelt werden. Am 1. Februar ist das Vereinigte Königreich offiziell aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Damit tritt ab sofort das verhandelte Austrittsabkommen in Kraft, das eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 vorsieht, in der die Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit weiter angewendet werden (zum Beispiel für Touristen, entsandte Arbeitnehmer, Rentner, Studierende). Für die Versorgung von PatientInnen, die im Vereinigten Königreich krankenversichert sind und in Deutschland behandelt werden möchten, bedeutet dies, dass sie bis zum 31. Dezember 2020 auch weiterhin über die etablierten Verfahren (Muster 80/81) behandelt werden können. Für die Praxen ergeben sich somit bis zum Ablauf dieses Jahres keine Änderungen, hebt die KZBV hervor. Über die Regelungen ab 2021 werden die KZBV und die KZVen die Praxen rechtzeitig informieren. ck/pm NEUE KZBV-ZAHLEN 169 I-MVZ BUNDESWEIT Im dritten Quartal 2019 gab es bundesweit bereits 169 rein zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren mit Investorenbeteiligung (I-MVZ), meldet die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Damit standen hinter beinahe jedem vierten der insgesamt 738 rein zahnärztlichen Versorgungszentren (Z-MVZ) in Deutschland Fremdinvestoren. Die KZBV prognostiziert weiter steigende Zahlen in den kommenden Monaten. Die Aufrechterhaltung der flächendeckenden, wohnortnahen und qualitätsgesicherten Versorgung wird aus ihrer Sicht mit dem Geschäftsmodell der Investoren auf Dauer gefährdet. ck/pm CORONAVIRUS ÜBERTRAGUNG VIA ZE AUS CHINA UNWAHRSCHEINLICH Das Risiko einer Virusübertragung über Gegenstände schätzen Experten als gering ein. Das gilt auch im Umgang mit Zahn- ersatz, der in China gefertigt und nach Deutschland importiert wurde. Aktuell informiert das Robert Koch-Institut (RKI), dass bei Coronaviren die Übertragung primär über Sekrete des Respirationstrakts erfolgt. „Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, ist es möglich, dass auch auf diese Weise eine Übertragung stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wich- tiger Teil der Prävention.“ Eine Übertragung über unbelebte Oberflächen sei dagegen bisher nicht dokumentiert. Eine Infektion mit dem Virus über Ober- flächen, die nicht zur direkten Umgebung eines symptomatischen Patienten gehören, wie importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck, „erscheint daher unwahrscheinlich“, resümiert das RKI. Zur chemischen Desinfek- tion sind laut RKI Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit demWirkungsbereich „be- grenzt viruzid“ (wirksam gegen behüllte Viren), „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viru- zid“ geeignet. Die entsprechende Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desin- fektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste) sowie die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) sind aktuell. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schätzen ebenfalls übereinstimmend das Risiko einer Virusüber- tragung über Gegenstände als gering ein. Derzeit sind also keine besonderen oder zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die EU-Seuchenbehörde ECDC hat ebenso Emp- fehlungen herausgegeben, wie sich Ärzte bei der Untersuchung von Patienten, die sich möglicherweise oder nachweislich mit dem neuen Coronavirus 2019-nCoV infiziert haben, vor einer Ansteckung schützen können. ck 34 | NEWS

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