Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

zm 110, Nr. 6, 16.3.2020, (568) ANHÖRUNG IM GESUNDHEITSAUSSCHUSS Ein Transparenzregister für I-MVZ Die Linksfraktion hatte für mehr Klarheit beim Thema MVZ plädiert und ein Transparenzregister gefordert. Auf der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages Anfang März unterstützten Ärzte und Zahnärzte das Ansinnen. I n öffentlich zugänglichen und ver- pflichtenden Registern sollen Inves- toren künftig darüber informieren, wem die Medizinischen Versorgungs- zentren gehören, forderten Zahnärzte und Ärzte am 4.3. bei der Anhörung im Bundestag erneut. „Menschen, die versorgt werden, haben einen Anspruch darauf, zu wissen, wem die Praxis gehört“, sagte der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesverei- nigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer, im Rahmen der Anhörung. Dies sei derzeit nur durch aufwendige Recherchen möglich. „Die Inhaberstrukturen sind bewusst verschachtelt.“ DIE STRUKTUREN SIND BEWUSST VERSCHACHTELT Erforderlich sei diese Transparenz vor allem deswegen, um jederzeit aktuell unter dem Gesichtspunkt der Versor- gungsbeobachtung, -sicherstellung und -steuerung die Markt- und Versor- gungsentwicklungen im Bereich der zahnärztlichen MVZ adäquat erfassen und abbilden zu können, betont die KZBV in ihrer Stellungnahme. Dabei geht es nach Auffassung der KZBV zum einen darum, die KZBV auf der Bundesebene in die Lage zu ver- setzen, entsprechende Beobachtungen und darauf fußende Analysen ein- schließlich der Identifizierung von Inhaberstrukturen und MVZ-Ketten fundiert und detailliert vornehmen zu können, mit dem Ziel, entsprechende Fehlentwicklungen bei der zahnärzt- lichen Versorgung durch i-MVZ auf- zeigen und Lösungsansätze entwickeln zu können. Zum anderen sei die Schaf- fung von Transparenz auch für die KZVen erforderlich, die im Rahmen des Sicherstellungsauftrags das Versor- gungsgeschehen steuern müssen. Angesichts der sich häufenden Über- nahmen von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen fordert auch die Bundesärztekammer Transpa- renz über die Trägerstrukturen von MVZ. Um mehr Klarheit für Patienten, Ärzte und politische Entscheidungs- träger zu schaffen, spricht sie sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme ebenfalls für ein öffentliches Register aus, in dem alle MVZ mit ihren Träger- strukturen abgebildet sind. AUCH FÜR MVZ SOLLTE ES ANSTELLUNGSGRENZEN GEBEN Notwendig seien zudem gesetzgeberische Regelungen, die eine Festlegung von Anstellungsgrenzen für MVZ im Bun- desmantelvertrag von Ärzten und Krankenkassen ermöglichen. Anders als bei Vertragsärzten, die grundsätz- lich nur drei vollzeitbeschäftigte Ärzte beschäftigen dürfen, gibt es solche Beschränkungen für MVZ nicht. Eine entsprechende vertragliche Regelung würde dazu beitragen, gerade in Groß- 58 | POLITIK

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