Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

zm 110, Nr. 6, 16.3.2020, (569) städten und Ballungsgebieten den Auf- bau monopolartiger Groß-MVZ mit vielen angestellten Ärzten oder Zahn- ärzten zu unterbinden. Auch sollten Anträge auf Zulassung sowie auf Anstellung eines Arztes dann abgelehnt werden, wenn das MVZ eine marktbeherrschende Stellung erlangt. Außerdem gilt es, Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge mit exter- nen Kapitalgebern zu unterbinden. Auch die Gründungsberechtigung für MVZ soll eingeschränkt werden, Krankenhäuser sollten künftig nur noch in der Planungsregion ein MVZ gründen dürfen, in der der Träger seinen Sitz habe. Der Anteil eines MVZ an der fachärztlichen Versorgung soll auf maximal 25 Prozent im jeweiligen Fachgebiet beschränkt werden. Dem hielt Frederik Mühl vom Bundes- verband deutscher Kapitalbeteiligungs- gesellschaften entgegen, dass man die Besitzverhältnisse durchaus einfach klären könne und dabei keine große Überraschungen erleben würde. Private- Equity-Fonds würden in der Regel das Geld von Pensions- und Rentenfonds, darunter auch von ärztlichen Ver- sorgungswerken, einsammeln und gewinnbringend anlegen. Nach Angaben der KZBV waren im dritten Quartal 2019 bundesweit 169 von 738 zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren anteilig oder ganz in der Hand von Investoren. Ein Jahr zuvor waren es noch 75 Investoren- MVZ (I-MVZ) gewesen. Der KZBV zu- folge lagen im Zeitraum von Anfang 2017 bis Mitte 2018 die abgerechneten Punktmengen in I-MVZ deutlich hö- her als in zahnärztlichen Einzelpraxen. Und das zahnärztliche Honorar für Zahnersatz je Fall belief sich in Einzel- praxen auf rund 290 Euro, in I-MVZ lag es bei rund 435 Euro. Eßer verwies auf den wirtschaftlichen Druck, dem angestellte Zahnärzte in den MVZ ausgesetzt seien. Wirtschaft- lich rentablen medizinischen Metho- den würde durchaus der Vorzug einge- räumt, um den Gewinn einer Praxis zu optimieren. Er sagte, dass es bei den Zahnärzten im Unterschied zu den Ärzten keine Unterversorgung gebe. Es bestehe deshalb überhaupt kein Bedarf an kommunal betriebenen zahnärztlichen MVZ. BEI ZAHNÄRZTEN GIBT ES KEINE UNTERVERSORGUNG Die Zinsen sind niedrig, die Gelegenheit scheint günstig – aktuell investieren mehr als 50 Private-Equity-Gesellschaften in Gesundheitseinrichtungen in Deutsch- land. Sie sammeln privates Kapital ein und legen es an – und dies besonders gern in den Fachgebieten Labormedizin, Radiologie, Nuklearmedizin, Dialyse, Augenheilkunde, Zahnmedizin und Dermatologie. ck/silv Foto: Adobe Stock_photon_photo Die Zinsen sind niedrig, die Gelegenheit scheint günstig – derzeit investieren mehr als 50 Privat-Equity-Gesellschaften in Gesundheitseinrichtungen in Deutschland. Tel. 02744/9200-0 kundenservice@beycodent.de WWW.BEYCODENT.DE MUNDSPÜLBECHER HARTPAPIER Bio | 59

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