Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

zm 110, Nr. 6, 16.3.2020, (518) TELEMATIKINFRASTRUKTUR IST DAS WERBUNG? Zum Beitrag „Telematikinfrastruktur: Unsere Zahnarzt-Praxisausweise waren immer sicher!“, zm 3/2020, S. 11, fehlender Autor – und zum neuen Layout der zm. Liebe zm! In der oben genannten Ausgabe findet sich auf Seite 11 der Artikel „Unsere Zahnarzt-Praxisausweise waren immer sicher!“. Leider fehlt in der Druckversion der zm der Hinweis, wer den Artikel verfasst hat. „Werbung“ oder „Anzeige“ steht auch nicht drüber. Bitte teilen Sie mir den oder die Verfasser/in des Artikels mit. Und von mir aus auch der weiteren werten Leserschaft der zm. Ach ja, und in der neuen Aufmachung der zm findet sich jetzt regelmäßig die Spalte NEWS. Aber der darunter stehende Beitrag ist nicht in Englisch. Könnten Sie ihn nicht in englischer Sprache veröffentlichen oder die Überschrift „Neuigkeiten“ oder ähnlich nennen? ZA Bernward Duda, Offenbach Besagter Artikel wurde von der zm-Redaktion in Zusam- menarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen der KZBV erstellt. Da sich die Mitarbeiter der Herausgeber nicht persönlich zu Wort melden, sondern Stimme ihrer jeweiligen Organisation sind, werden die Mitarbeiter aus den einzelnen Abteilungen nicht einzeln aufgeführt. Um möglichen Irritationen vorzubeugen, werden wir zukünftig den bearbeitenden Redakteur mit seinem Kürzel nennen. Bleibt die Frage, ob es sich bei diesem Artikel um Werbung handelt. Diese Beurteilung jedoch überlasse ich gerne unserer Leserschaft. Ri S3-LEITLINIE SUBGINGIVALE INSTRUMENTIERUNG LEITLINIEN KÖNNEN UNS AUCH IN SCHWIERIGKEITEN BRINGEN Zum Beitrag „S3-Leitlinie zur Parodontitistherapie ‚Subgingivale Instrumentierung‘“, zm 3/2020 Seite 32–34. Leitlinien sollen uns, den niedergelassenen und täglich am Patienten arbeitenden Zahnärzten, eine Hilfestellung geben. In den Präambeln wird darauf verwiesen, dass wir eine freie Entscheidung über unser Tun behalten und dass wir durch die Leitlinien in der Individualtherapie weder eingeschränkt noch bevormundet werden. In einem System, das wesentlich von Kostenerstattern dominiert wird, ist es allerdings befremdlich, dass nun eine Leitlinie zum Thema „Subgingivale Instrumentierung“ veröffentlicht werden soll, die uns absehbar in Schwierigkeiten bringen wird. Zum einen werden die verschiedenen Methoden der Instrumentierung ungeprüft als „Goldstandard“ aufgeführt, obwohl sie sich stark unterscheiden. Andererseits wird eine Empfehlung zur Möglichkeit der alternativen subgingivalen Instrumentierung aufzeigt (Erbium- VAG-Laser), ansonsten wird dargelegt, dass adjuvante Maßnahmen nicht erfolgen sollten. Hierbei handelt es sich um verschiedene, teils langjährig in der Praxis erfolgreich angewendete Therapiekonzepte (Laser, Photodynamische Therapie, CHX als Lösung, Gel oder Chip). Unverständlich erscheint auch, dass die Anwendung von Nahrungs- ergänzungsmitteln nicht beurteilt, aber dennoch unter dem Thema „Subgingivale Instrumentierung“ erwähnt wird, obwohl keine relevanten Daten vorliegen, wodurch das Thema in der Öffentlichkeit ohne wissenschaftliche Grundlage weiter Verbreitung findet. Im Gegensatz dazu wird die lokale Antibiose gar nicht berücksichtigt und somit hinterfragt, warum eigentlich? Solche Inkonsistenzen sind wohl nur durch die Durchsetzung gezielter Interessen zu erklären, was sich vermutlich auch in entsprechenden Konflikten abbildet und der Wissenschaftlichkeit unserer zahnmedizi- nisch verantwortungsvollen Leistungserbringung schadet. Lobbyismus funktioniert offensichtlich, je nachdem, wer wo was zu sagen hat, nicht nur in Berlin. Leider auch in unserem Bereich mit den entsprechenden negativen Konsequenzen für den Praxisalltag und die Freiheit bei unseren Therapieentscheidungen! PD Dr. Jörg Neugebauer, Landsberg am Lech Foto: Federico Rostagno – stock.adobe.com Leserforum ANTWORT DER REDAKTION 08 | LESERFORUM

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