Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

GESETZ ZUR MASERNIMPFUNG IST ZAHNMEDIZIN HEILKUNDE LIGHT? Zur Nachricht „Am 1. März kommt das Masernschutz- gesetz: Impf-Verweigerern droht der Jobverlust“ auf zm-online vom 24.2.2020. Es wird immer schwieriger, hinter vielen Gesetzen und Entscheidungen einen Sinn zu erkennen, geschweige ihren Nutzen. So auch im Fall des neuen Gesetzes zur Masernimpfung, welches das Ziel haben soll, möglichst viele Menschen wieder dazu zu motivieren, sich impfen zu lassen und generell den Grad der Immunisierung der Bevölkerung gegen virale Infektionskrankheiten zu erhöhen. Zahnärzte werden in diesem Gesetz explizit von der Erlaubnis zu impfen pauschal ausgenommen. In Zeiten von Ärztemangel, zunehmenden Herausforderungen in Zusammenhang mit Infektionskrankheiten (siehe Sars- CoV-2 und Influenza) ein völlig unverständlicher wie auch verantwortungsloser Vorgang. Hier verhindert man die Ausschöpfung eines großen Potenzials universitär- medizinisch ausgebildeter Fachkräfte! Gleichzeitig wird jeden Tag der Mangel an Ärzten und deren Überlastung beklagt und – um noch eins drauf zu setzen –, Apotheker sollen unter bestimmten Bedingungen Grippeimpfungen bei Erwachsenen durchführen. Man ist sprachlos. Außerdem: Was qualifiziert einen Augenarzt oder Radiologen mehr zum Impfen als einen Zahnarzt, der jeden Tag mehr Patienten (groß und klein, alt und jung, Männer und Frauen) mit all ihren Allgemeinerkrankungen sieht, mit denen er vertraut sein muss? Dies ist wieder ein Beispiel für Realitätsferne und Inkompe- tenz im Gesundheitsministerium, die für die Gesundheit der Menschen in unserem Land eher eine Gefahr darstellen. Es wird endlich Zeit, dass die zahnärztlichen Standesvertre- tungen gegen die Deprofessionalisierung unseres Berufs- stands von innen und von außen vorgehen. Das betrifft übrigens auch Themen wie die Anwendung von Sedierungen, die Verordnungsbefugnisse usw. Ich und auch viele junge Kolleginnen und Kollegen beobachten diese Entwicklung mit großer Sorge. Diese Fehlentwicklung kritisiert der Berufsverband Deutscher Oralchirurgen bereits zu Recht seit längerer Zeit. Es kann nicht sein, dass Heilpraktiker und sogenannte „Arztassistenten“ mehr Kompetenzen haben als unser Berufsstand. Nochmal: Zahnmedizin ist Heilkunde und wir behandeln Menschen! Dafür haben wir mindestens fünf Jahre (+ sechs Monate Staatsexamen) studiert und teil- weise, im Fall der Oralchirurgen, eine vierjährige klinische Weiterbildung durchlaufen. Es ist die Aufgabe und die Pflicht unserer Standesvertreter in Bundeszahnärztekammer und Landeszahnärztekammern, dieser falschen Entwicklung entschieden entgegenzuwirken und damit dem zahnärztlichen Beruf die Zukunft zu sichern! Dr. Jens Naim, Göppingen www.DAS-KONZEPT.com Zu viele Warenkörbe?! Bei AERA-Online finden Sie die tagesaktuellen Angebote von mehr als 250 Lieferanten an einem Ort im direkten Preisvergleich und Sie können überall sofort bestellen. Clevere Optimierungsmethoden helfen Ihnen dabei, die Bestellungen auf möglichst wenig Warenkörbe aufzuteilen. Kostenlos, unabhängig, bequem. www.aera-online.de ... oder einfach | 09

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