Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

auf das Versorgungsgeschehen. Damit liege nun endlich eine belastbare Ana- lyse vor, betonte Eßer. Das Gutachten des IGES-Instituts bestätige, dass iMVZ kaum einen Beitrag zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung leis- ten und sich gerade nicht in struktur- schwachen und ländlichen Regionen niederlassen. Mehr dazu auf den Seiten 18–20 und im Leitartikel auf Seite 6. Der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Martin Hendges beleuchtete in seinem Bericht die Kennzeichnung von Amal- gam und die bevorstehende Einfüh- rung der elektronischen Patientenakte (ePA). Beim Thema Amalgam sei es der KZBV auf der Ebene des Bundes- mantelvertrags gelungen, eine Rege- lung hinsichtlich der Kennzeichnungs- verpflichtung herbeizuführen. „Das ist ganz wichtig, weil uns bislang keine konkreten Zahlen vorliegen, wie viele Amalgam-Füllungen in der Versorgung wirklich ankommen“, erklärte Hendges. Diese Informationen seien vor dem Hintergrund des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam (Phase-Out) von großer Bedeutung. Bisher gebe es allerdings nur Schätzun- gen. Ab 2021 müssen die jeweils abge- rechneten BEMA-Gebühren-Nummern mit einem A gekennzeichnet werden. Eine Kennzeichnung aller Füllungs- materialen, wie sie die Krankenkassen gefordert hatten, konnte hingegen ab- gewendet worden. Mit Blick auf die bevorstehende Ein- führung der ePA sieht Hendges die Ge- fahr, dass die von den Versicherten ge- führte Akte mit Daten überladen sein könnte. Unter Einbeziehung einer AG wolle man deshalb darauf hinwirken, dass die Zahnärzteschaft selbst definiert und strukturiert, was in eine ePA im zahnärztlichen Bereich gehört. KZBV SETZT AUF EINE EIGENE IT-SICHERHEITSRICHTLINIE Nachdem eine gemeinsame IT-Sicher- heitsrichtlinie mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht zu- stande gekommen ist, will die KZBV nun dem Bundesgesundheitsministe- rium (BMG) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine eigene Sicherheitsrichtlinie vorlegen. Das kündigte der stellvertre- tende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer an. Die KBV hatte die weiteren Arbeiten an der Richtlinie durch einen Beschluss der Vertreter- versammlung der KBV ohne Rück- sprache mit der KZBV „auf Eis gelegt“. Gemäß ihrer Resolution habe die KBV zunächst in weitere Verhandlungen mit dem BMG eintreten wollen, erläu- terte Pochhammer. Eine dann von der KBV ohne Rück- sprache mit der KZB vorgelegte Kurz- version ihrer Richtlinie wurde vom BSI abgelehnt. „Es bleibt nun abzuwarten, wie das BMG reagiert. Nach meinem Eindruck wird hier erneut eine Ersatz- vornahme durch das BMG provoziert mit der Gefahr, dass als aufsichtsrecht- liche Maßnahme die umfangreichen ursprünglich erstellten Dokumente festgelegt werden, zu denen das BSI be- reits sein Einvernehmen erklärt hatte“, sagte Pochhammer. Diesen Weg der KBV wolle die KZBV bewusst nicht mitgehen, sondern das Interesse der Zahnärzteschaft wahren. Stattdessen habe man begonnen, das „Kochbuch“ zu einer eigenständigen Sicherheitsrichtlinie auszubauen, um sie dem BSI und dem BMG vorzulegen. „Das Dokument soll kompakt und verständlich sein, muss aber auf der anderen Seite fundiert sein und an der einen oder anderen Stelle auch auf den BSI-Grundschutz verweisen. Wir wer- den aber alles daransetzen, das hinzu- bekommen“, kündigte Pochhammer an. Ziel sei es zudem, die finanziellen Be- lastungen für die Zahnarztpraxen so gering wie möglich zu halten. Das schließe die zukünftigen Aufwendun- gen ebenso wie die laufenden Betriebs- kosten ein. „Dafür fordern wir eine an- gemessene Refinanzierung“, erklärte Pochhammer. Die Gespräche dazu lie- fen auf Hochtouren. Die Delegierten unterstützten den Kurs und stimmten einstimmig für einen entsprechenden Antrag des Vorstands, so das vorläufige Online-Ergebnis. Einen 11-Punkte-Plan zur Förderung von Frauen in der zahnärztlichen Selbstveraltung präsentierte die KZV- Chefin von Baden-Württemberg und Vorsitzende der AG Frauenförderung, Dr. Ute Maier. Ziel ist, die Repräsentanz von Frauen in allen Gremien zu er- höhen – auch in der VV und im Vor- stand. Maier forderte die Standes- vertreter auf, Eigeninitiative zu zeigen, aber auch, sich zu verpflichten, etwa im Rahmen einer Gouvernance- Regelung. Obgleich die VV bereits im November vergangenen Jahres be- schlossen hatte, den Anteil der Kolle- ginnen in Führungspositionen zu er- höhen, hatten einige – männliche – Delegierte große Probleme den Antrag mitzutragen, der am Ende mit 39 von 57 Stimmen vorläufig verabschiedet wurde (Seiten 22–24). sr Vertreterversammlung per Videostream Foto: KZBV-Spillner zm 110, Nr. 22, 16.11.2020, (2151) POLITIK | 17

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