Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

abhängig von persönlichen und fami- liären Verpflichtungen vornehmen. DIE PANDEMIE HAT DAS TEAM ZUSAMMENGESCHWEIßT Kein halbes Jahr nach der Eröffnung kam dann die Pandemie. Anja Feller Guimarães erinnert sich genau: Sie war zur Behandlung im einem Pflegeheim, das von ihrer Praxis betreut wird, als auf dem Rückweg im Radio der Lockdown angekündigt wurde. Ein Schock. „Viele unserer Patienten waren erst einmal verunsi- chert und trauten sich nicht in die Behandlung“, sagt sie. „Insbesondere zu Beginn mussten wir viel Überzeu- gungsarbeit leisten, dass ein Besuch sicher ist und in einer Zahnarztpraxis nicht erst seit Corona hohe Hygiene- standards herrschen.“ Weil die Praxis zu diesem Zeitpunkt noch im Aufbau war, warf das Feller Guimarães und ihre beiden Kollegin- nen Gesa Schmidt-Martens und Anna Bernhardt ziemlich zurück. Die Situa- tion habe aber das Team auch enger zusammengeschweißt, sagt Schmidt- Martens heute. „Wir mussten neue Wege finden, wie wir unsere Patienten erreichen, wie wir Aufklärung leisten können und gleichzeitig ein sicheres Gefühl für die zahnärztliche Behand- lung vermitteln.“ Zur Zeit des Lock- downs nutzte die Praxis die Social- Media-Kanäle daher noch aktiver mit dem Ziel, Vertrauen zu schaffen und den Kontakt zu den Patienten nicht abreißen zu lassen. Wie in vielen anderen Praxen auch kam es im ersten Halbjahr zu einem spürbaren Patientenrückgang. Darum hatten die Zahnärztinnen übergangs- weise Kurzarbeit für ihre Mitarbeiterin- nen angemeldet. Seit Juli steigen die Patientenzahlen aber kontinuierlich wieder an. EINE GRÜNDERIN SPRANG IN DEN ERSTEN WOCHEN AB Direkt nach dem Start hatte die Modell- praxis schon einmal mit einigen Unwägbarkeiten zu kämpfen. Mitgrün- derin Dr. Susanne Kowollik, die im No- vember 2019 noch bei der Eröffnungs- feier dabei war und ab Januar 2020 als Vollzeit-Behandlerin vorgesehen war, entschied sich kurzfristig, weiter in der Uniklinik Düsseldorf zu arbeiten und nicht der BAG beizutreten. Und nachdem zu Beginn des Jahres wie geplant verschiedene Fortbildungs- angebote in den Praxisräumen statt- gefunden hatten, musste dann das ursprüngliche Hospitations- und Seminarkonzept der ZPdZ aufgrund der Pandemie bis auf Weiteres aus- gesetzt werden. Das galt auch für den geplanten Aufbau eines weiteren Standorts, der für 2020 projektiert war, sowie für die Feier zum ersten Praxis- geburtstag. Statt einer geplanten Aus- stellungseröffnung mit dem Düsseldor- fer Künstler Michael Sichelschmidt wurden nur die Praxiswände um- dekoriert. mg MEHR AUF ZM-ONLINE Das sind die Gründerinnen der Modellpraxis Auf zm-online.de erfahren Sie mehr über die Motivation der Zahnärztinnen und über ihren beruflichen Werdegang. Sozialgericht Stuttgart KEINE VOLLE KOSTENERSTATTUNG FÜR TI-KONNEKTOR Das Sozialgericht Stuttgart hat jetzt eine Klage gegen die vermeintlich unzureichende Kostenerstattung beim Betrieb von Konnektoren für die Telematikinfrastruktur (TI) in erster Instanz abgelehnt. „Natürlich ist das eine Enttäuschung“, erklärte Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg, der auf das Urteil hingewiesen hatte. Der Verband unterstützt ausdrücklich Klagen von Ärzten und Psycho- therapeuten, die sich gegen die „unzureichende und pauschalierte Kostenerstattung durch die KVen bei Installation und Betrieb des TI-Konnektors“ wenden. Das Sozialgericht Stuttgart hat seine Entscheidung demnach formal darauf gestützt, dass die den Ärzten entstehenden Kosten im Rahmen der TI-Finanzierungsvereinbarung vorgesehenen Pauschalen verbind- lich seien. Entstandene und erstattete Kosten sind zu nah beieinander Gleichwohl zeigten die Richter Verständnis für die Position der Ärzte und wiesen auf die sogenannte Beobachtungspflicht hin, die gegebenenfalls Anpassungen erzwinge. Im zu entscheidenden Fall erscheine die Diskrepanz zwischen entstandenen und erstatteten Kosten aber noch nicht groß genug. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit die Berufung zum Landessozialgericht zu. Eine schlecht verhandelte Vereinbarung? „Die Vereinbarung zwischen KBV und dem Spitzenverband war also schlecht verhandelt, man hat billigend in Kauf genommen, dass die Praxen auf vielen Kosten sitzen bleiben“, bemängelt Baumgärtner. „Man fragt sich als Vertragsarzt, warum wir Kosten für eine Telematik- infrastruktur tragen sollen, die uns und unseren Patienten keine Vor- teile bringt und die Datensicherheit in unseren Praxen gefährdet.“ Trotz der ablehnenden Entscheidung im Einzelfall vertritt MEDI GENO Deutschland weiterhin nachdrücklich die Position, dass die TI-Kosten vollumfänglich erstattet werden müssen. Der Betrieb der gesamten TI als Daseinsinfrastruktur sei analog zum Bundesautobahnennetz Aufgabe des Staates und nicht mehr dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zuzurechnen. ck/pm Sozialgericht Stuttgart Az.: S 5 KA 3545/19; Urteil vom 30. Oktober 2020 POLITIK / NACHRICHTEN | 57 zm 110, Nr. 22, 16.11.2020, (2191)

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=