Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 110, Nr. 22, 16.11.2020, (2143) FALLDISKUSSION UNZUREICHENDE ROUTINE Zum Beitrag „Die klinisch-ethische Falldiskussion: ‚Der Zahn muss raus!‘ – Patientenwunsch versus Expertise“, zm 20/2020, S. 46–50. Als früherer Fallkommentator freue ich mich über die Fortsetzung der „Klinisch-ethischen Falldiskussionen“. Der aktuelle Fall endet mit einem Patt: Ein Kollege ist für die „Wunschextraktion“, der andere ist dagegen. Ich schließe mich letzterem an: Dieser Zahn 15 sollte endodontisch erhalten werden. Mein Hauptgrund ist hier allerdings nicht im Text erwähnt: Es wurde ganz offensichtlich versäumt, entweder endodontisch viel besser zu therapieren oder einen Spezialisten hinzuzuziehen. Ein klarer Fehler, denke ich. Stattdessen wird ein Oralchirurg eingeschaltet, der eine Extraktion aber ablehnt, aus guten Gründen zumal. Denken wir den Fall mal zu Ende: Die Vorgeschichte, eine „klinisch beschwerdefreie apikale Aufhellung an Zahn 15“, eine leider nicht ausreichend erläuterte Wurzelbehandlung, danach persistierende Beschwerden. Statt WF zwei „Einlagen mit Calcium- hydroxid“ mit „temporärem Verschluss“. Das ist erläuterungs- bedürftig und sehr diskussionswürdig. Wir sollten uns nicht mit solcher Endodontie abfinden. Wie weit wurde aufbereitet? Womit wurde hier wie oft und wie lang gespült? Wurde ultraschallaktiviert? Waren die PVs bakteriendicht oder eher nicht? Es ist nämlich schwer zu verstehen, warum nach drei Sitzungen immer noch „anhaltende Beschwerden“ bestehen. Da nutzt auch der gut gemeinte Behandlerhinweis auf eine „gewisse Regenerationszeit“ nichts, der Patient ist hier aus guten Gründen verärgert. Ich wäre es an seiner Stelle auch. Bei anhaltenden Beschwerden nach Aufbereitung muss man erneut mechanisch und chemisch reinigen (spülen). Einlagen mit Calxyl allein, das reicht eben nicht. Das er- fordert also mehr Zeit und Aufwand. Nutzt auch das nichts, sollte man weitere Kanäle suchen und auch eine Überweisung zum Spezialisten erwägen. Der Patientenvorwurf der Inkompetenz trifft hier leider zu. Der Fall hat also auch sehr viel mit unzureichender „Routine-Endo“ zu tun, nicht nur mit Ethik. Dr. Paul Schmitt, Frankfurt am Main Schuld gesprochen, aber wir müssen uns im Berufsstand jetzt fragen, ob die Person Walkhoff bei dem jetzigen Kenntnisstand durch den Preis weiter zu ehren ist. Prof. Dominik Groß stellte die entscheidende Frage: Eignet sich der Namensgeber für eine Auszeichnung? Jeder von uns mag die Frage beantworten – in dem Bewusstsein, welchen fürchterlichen Weg unser Land von 33 bis 45 gegangen ist. Schade, dass sich Kollege Modler in seiner Kritik einer Sprache bedient, die dem Ernst der Sache nicht gerecht wird: Er nennt das Thema „interessant“, spricht von „fabulieren, abstrus, albern“. Deshalb: Es ist leichter, kritisch zu sein als korrekt. Dr. Giesbert Schulz-Freywald, Frankfurt am Main www.DAS-KONZEPT.com macht‘s einfach! Die AERA Lösung für den Materialeinkauf: Bedarf ermitteln, Preise vergleichen und optimiert einkaufen. Ganz einfach, bequem und kostenlos. Jetzt testen unter www.aera-online.de LESERFORUM | 09 zm 110, Nr. 22, 16.11.2020, (2143)

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