Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 3

zm 111, Nr. 3, 1.2.2021, (153) 1. Mit welchen Problemen haben die ZFA-Azubis gerade am meisten zu kämpfen und wie können die Praxen sie bestmöglich unterstützen? Dr. Detlef Förster : Die Auszubildenden nutzen nur noch ein Smartphone und besitzen oft weder Laptop noch PC. Häufig fehlt auch ein Drucker, um die Schulaufgaben auszudrucken. Es hilft ihnen, wenn sie auf den Praxis-PC und -Drucker zurückgreifen können. Wichtig ist auch die Einhaltung der „normalen“ Berufsschulzeiten in der Praxis oder im Homeschooling. Viele Praxen glauben, dass die Azubis ihre Aufgaben zu beliebigen Zeiten machen können. Sie müssen sich aber zu den Schulzeiten anmelden, damit die Lehrer die Anwesenheit feststellen können. Andernfalls zählt dies als Fehlzeit. Die Praxen sollten sich die Aufgaben anschauen und besprechen. Das Erarbeitete sollten sie sich vorlegen lassen und korrigieren. Nicht zu vergessen: die Zeit außerhalb der Praxistätigkeit für die Erarbeitung monatlicher Berichte für den Ausbildungsnachweis. 2. Gibt es Unterschiede zum Lockdown im Frühjahr 2020? Die Schulen sind jetzt besser auf die Situation vorbereitet, sie halten die Stundenpläne auch online ein und nutzen einheitliche Software am jeweiligen Standort. Das Hygienekonzept der Praxen steht nach wie vor, der Praxisbetrieb hat sich wieder normalisiert. Seit dem 2. November 2020 wurden beide Berliner Oberstufenzentren auf der Grundlage des aktuellen und indivi- duellen Infektionsgeschehens an den Schulen und im Bezirk, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung und den Gesundheits- ämtern der Bezirke, in die Stufe Rot eingeordnet. Was bedeutet, dass die Wochenstundentafel in zwei aufeinander folgenden Unterrichtswochen einen Mindestpräsenzunterricht, Präsenz- unterricht und schulisch angeleitetes Lernen zu Hause im Wochenturnus, vorsieht. 3. Sind Azubis auch von Kurzarbeit betroffen? Azubis sollten nicht von Kurzarbeit betroffen werden. Wenn ja, stellt die Förderung einen finanziellen Ausgleich für die Praxen. Die Ausbildungsordnung sieht eine Vollzeitausbildung vor, die bei Kurzarbeit nicht gewährleistet wäre und eine Verlängerung der Ausbildungszeit nach sich ziehen würde. Eine Totalschließung der Praxen mit Null-Stunden-Kurzarbeit, kann nicht gegeben sein, der Sicherstellungsauftrag, gemäß Sozialgesetzbuch, spricht da eine klare Sprache. Die wöchentliche Arbeitszeit der Azubis bemisst sich auf 12 Stunden berufstheoretischen Unterricht, somit verbleiben 28 Stunden praktische Ausbildung. Beide Oberstufenzentren Gesundheit haben für die Berufstheorie den Azubis Aufgaben online gestellt und bitten darum, dass von den Praxen für die Erarbeitung ausreichend Zeit eingeräumt wird. Zurzeit ist keine unangemessene Unterbrechung der Ausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz gegeben, zumal Ausbildungspraxis und Oberstufenzentren ihren Aufgaben nachkommen. Pädago- gische Konferenzen beider Standorte befassen sich gerade vor Ablauf der Probezeit mit dem Leistungsstand, der Lernbereitschaft und Tugenden wie Pünktlichkeit und Fehlzeiten der Auszubilden- den. Ihre Empfehlungen sind den Ausbildenden sehr hilfreich. 4. Was raten Sie Ausbildern, die merken, dass ihnen ihre Schützlinge entgleiten? Wenn es möglich ist, sollten die Azubis ihre Schulaufgaben in der Praxis machen können und bei Fragen Unterstützung durch das Team erhalten. Wie auch in pandemiefreien Zeiten sollten die Ausbildenden engen Kontakt zu den Berufsschullehrern halten. 5. Welche Angebote bietet die Kammer? Es ist weniger ein Angebot, aber die logische Konsequenz aus dem Pandemiegeschehen. Auf Vorschlag der Kammer hat der Berufsbildungsausschluss eine Pandemieregelung für Fehlzeiten beschlossen. Pandemiebedingte Fehlzeiten werden den Auszubil- denden nicht entsprechend § 8 Abs. 5, Zulassung zur Abschluss- prüfung, angerechnet. Die Kammer hat für Auszubildende, die quarantänebedingt nicht an der Zwischenprüfung teilnehmen konnten, einen Zusatztermin eingeräumt. Die Zahnärztekammer Berlin ist stolz darauf, dass die Abschlussprüfung II-2020 noch vor dem Ende des Ausbildungsjahres durchgeführt werden konnte. Am 8. und 9. Januar 2021 legten 140 Auszubildende erfolgreich die praktischen Übungen bei frostigen Raumtemperaturen ab. Das Gespräch führte Claudia Kluckhuhn. Das liegt auch an den Rahmen- bedingungen – diese sind für viele alles andere als ideal: Von 1.500 Azu- bis, die derzeit an der Schule zur MFA und ZFA ausgebildet werden, besitzen 280 kein vernünftiges Endgerät – das heißt nur ein Handy – und/ oder kein Internet. ES FALLEN IMMER NOCH 30 PROZENT DURCH „Wir haben guten Kontakt zu unseren Schülern“, berichtet Verdenhalven. „Trotzdem wissen wir natürlich nicht immer, was gerade zu Hause los ist.“ Oft erfahre man eher zufällig, dass sich beispielsweise eine Schülerin mit fünf Geschwistern den PC teilen muss – und das aber gar nicht als großes Problem wahrnimmt. Die Schule hilft den Betroffenen – möglichst schnell und unbürokra- tisch. Mitzscherling: „Wir bieten den FÜNF FRAGEN ZUR ZFA-AUSBILDUNG ... Foto: privat ... an Dr. Detlef Förster, Mitglied des Vorstands der Zahnärztekammer Berlin, Referat Aus- und Fortbildung Zahnmedizinische Fachangestellte PRAXIS | 35

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