Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 4

wie die Desinfektion der Oberflächen und die sachgerechte Aufarbeitung der verwendeten Instrumentarien ge- troffen werden müssen. Weder ist eine eigene Räumlichkeit noch die Separation von anderen Patienten notwendig. Da der Infektionsstatus des zu behandelnden Patienten in den meisten Fällen unbekannt ist, sollten grundsätzlich bei allen Patienten adä- quate Basishygienemaßnahmen ge- troffen werden. Diese beinhalten das Tragen von Handschuhen bei Kon- takt zu erregerhaltigem Material und das Anlegen eines Schutzkittels, eines Mund-Nase-Schutzes und gegebenen- falls einer Schutzbrille bei Bildung erregerhaltiger Tröpfchen [RKI, 2018]. Die notwendigen Basishygienemaß- nahmen sind übersichtlich in den Empfehlungen der KRINKO zusam- mengefasst [Ruscher, 2015]. Im Fall eines Unfalls mit konta- miniertem Material HIV-infizierter Patienten, wie Nadelstich- oder Schnittverletzungen, sollte eine Post- expositionsprophylaxe erwogen und typischerweise über vier Wochen ein- genommen werden. Der Unfall ist umgehend als Arbeitsunfall an den zuständigen Dienstarzt zu melden. Die Nachuntersuchungen finden auf- grund der potenziell verzögerten Nachweisbarkeit einer Infektion nach sechs Wochen und sechs Monaten statt. Das Übertragungsrisiko einer perkutanen Verletzung liegt bei etwa 1:300. Weitere Informationen hierzu findet man in der Deutsch-Österrei- chischen Leitlinie zur postexpositio- nellen Prophylaxe der HIV-Infektion [RKI, 2018]. Im Fall eines direkten oder indirekten HIV-Nachweises sollte dieser spätes- tens zwei Wochen nach Diagnose- stellung nichtnamentlich gemeldet werden [RKI, 2018]. ZUSAMMENFASSUNG Das HI-Virus stellt mit einer Neu- infektionsrate von 6,5 auf 100.000 Einwohner pro Jahr in Europa auch heute noch eines der führenden Ge- sundheitsprobleme dar. Etwa 70 Pro- zent der Patienten werden erst in fortgeschrittenen Krankheitsstadien diagnostiziert. Zu den Frühsympto- men der Erkrankung zählen auch ins- besondere enoral auftretende Krank- heitsbilder, wie das Lineare Gingiva- erythem, die nekrotisierende, ulzerie- rende Parodontitis und Gingivitis. Die häufigsten Manifestationsformen sind die orale Candidose und die orale Haarleukoplakie. Gerade in Anbetracht dieser Umstände wird die Bedeutung des Zahnarztes bei der Erstdiagnose einer HIV-Erkrankung deutlich. Neben dem Kaposi-Sarkom sind aggressive B-Zell-Non-Hodgkin-Lym- phome die zweithäufigste HIV-assozi- ierte Neoplasie und führen die Liste der AIDS-assoziierten Todesursachen an. Wie im vorliegenden Fall darge- stellt, ist die Differenzialdiagnostik in einem solchen Fall nicht leicht und weist auf die Relevanz der – insbe- sondere repräsentativen – Biopsie hin. Bei inkonklusiven Ergebnissen ist unbedingt eine Wiederholung der Probenentnahme durchzuführen, um eine Verzögerung der Therapie zu verhindern. \ ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion ange- fordert werden. DEUTSCHLAND Österreich n Schweiz ZAHNMEDIZIN | 57

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